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Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten

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Wastelandwarrior:

--- Zitat von: Spid am 17.12.2019 14:40 ---Und ich habe Anke Berger und Edith Gräfl immer für Frauen gehalten...

--- End quote ---
"weiße alte Männer" sind kein geschlechtliches oder auf das Alter bezogenes Problem, sondern eine Haltung. Lediglich der Ursprung war mal geschlechtsbezogen. Im öffentlichen Dienst tummelt sich auch ein Haufen weibliche "weiße alte Männer", meist in gehobener Stellung.

Spid:
Weiße alte Männer sind überhaupt kein Problem.

Feidl:

--- Zitat von: WasDennNun am 18.12.2019 07:37 ---Somit ist weiterhin die Definition des Duden für die Lebenswirklichkeit und der Begriffsverwendungen in meinen Augen relevanter und ein Studium ist damit nicht automatisch ein Hobby.

--- End quote ---
Als ob Lebenswirklichkeit für juristische Definitonen Relevanz hätte.  ;D

Im Arbeitsrecht ist der Begriff Freizeit nun mal anders definiert, als er umgangssprachlich verwendet wird. Und das ist nichts außergewöhnliches.
Da wir uns hier mit einer arbeitsrechtlichen Fragestellung befassen, ist es nicht schwer, zu bestimmen, welche Definition hier anzuwenden ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: Feidl am 18.12.2019 09:30 ---Im Arbeitsrecht ist der Begriff Freizeit nun mal anders definiert, als er umgangssprachlich verwendet wird. Und das ist nichts außergewöhnliches.

--- End quote ---
Arbeitsrechtlich ist Hobby wie definiert?
Es geht hier ja darum, ob man sämtliche Tätigkeiten die man in seiner Freizeit ausübt als Hobbies sind. Ich sehe den Freizeit begriff so wie er im Duden steht und damit sind z.B. Forschungstätigkeiten, zu denen man sich verpflichtet hat (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) nicht zur Freizeit dazu gehört, da sie eben nicht in der Freizeit gemacht werden und somit kein Hobby.
Deswegen verneine die Aussage von Spid, dass alles was man nicht berufmäßig betreibt, aber damit seine Freizeit ausfüllt und dies mit einem gewissen Eifer betreibt, automatisch ein Hobby ist.
Arbeitsrechtlich ist es egal ob diese Dinge Hobby oder Stipendiumstätigkeiten oder Rumkugeln nennt, da habe ich kein Problem.
Aber trotzdem ist es Falsch solche Tätigkeiten als Hobby zu bezeichnen, da es eben Tätigkeiten sind, die nicht in der Freizeit ausgeübt werden, noch nicht mal in der Auslegung des Gabler Wirtschaftslexikons.
Und da weder BAG noch Gabler sich über den Hobby Begriff auslassen oder ihn definieren, ist es ein Taschenspielertrick für den Hobby Begriff deren Interpretation von Freizeit zu nehmen.
Und wenn Spid die Duden Definition von Hobby nimmt und dann aber nicht den Freizeitbegriff des Dudens, dann ist es unsauber es so auszulegen.
Hobby Duden:
als Ausgleich zur täglichen Arbeit gewählte Beschäftigung, mit der jemand seine Freizeit ausfüllt und die er mit einem gewissen Eifer betreibt
Freizeit Duden:
Zeit, in der jemand nicht zu arbeiten braucht, keine besonderen Verpflichtungen hat; für Hobbys oder Erholung frei verfügbare Zeit
Und oh Wunder:
Es gibt Zeiten außerhalb der Arbeitszeit, die keine Freizeit sind, da man besondere Verpflichtung hat (ob entgeltlich oder nicht), folglich sind diese Beschäftigungen kein Hobby (im Sinne des Dudens).
Da kann man mit dem Fuß auf dem Boden aufstampfen und eine andere Sprachregelung für sich definieren, dass bleibt jedem frei.

Spid:
Natürlich werden sie in der Freizeit ausgeübt, weil es keine Arbeitszeit ist und was keine Arbeitszeit ist, ist Freizeit, siehe die gefestigte BAG-Rechtsprechung. Das kannst Du drehen und wenden, wie Du willst.

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