Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 18.12.2019 10:30 ---Natürlich werden sie in der Freizeit ausgeübt, weil es keine Arbeitszeit ist und was keine Arbeitszeit ist, ist Freizeit, siehe die gefestigte BAG-Rechtsprechung. Das kannst Du drehen und wenden, wie Du willst.
--- End quote ---
Und du musst dann den Duden drehen und wenden wie du willst, denn demnach ist es eben keine Freizeit.
wie gesagt arbeitsrechtlich kannst du dann diese Dinge Hobby, rumkugeln oder sonstwie nenne, ist ja irrelvant wie man es da nennt, dazu sagt das BAG ja nichts. Außerhalb des arbeitsrechtilchen wird es dadurch nicht zum Hobby.
WasDennNun:
Ach ja: Ich kann nicht erkennen, dass das BAG sämtliche Zeit außerhalb der Arbeitszeit als Freizeit deklariert.
Spid:
Wir befinden uns aber nunmal in einer tarif- und damit arbeitsrechtlichen Diskussion. Da spielt der Duden keine Rolle, wenn das BAG es anders sieht. Ob Du das erkennen kannst, ist im Ergebnis unbeachtlich. Und arbeitsrechtlich ist alles, was nicht Arbeitszeit ist, Freizeit. Deren Ausgestaltung ist jedem weitestgehend selbst überlassen. Die einen falten Papierflieger, die anderen forschen oder betreiben Vereinsmeierei -Hobbys halt, eins wie das andere.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 18.12.2019 10:45 ---Wir befinden uns aber nunmal in einer tarif- und damit arbeitsrechtlichen Diskussion.
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Habe ich nicht verneint, sondern ja eben das differenziert. Es ist eben unbeachtlich ist wie du diese Tätigkeiten ausserhalb der Arbeit nennst. Sie sind arbeitsrechtlich eben auch keine Hobbies, sondern können arbeitsrechtlich beliebig genannt werden.
--- Zitat ---Da spielt der Duden keine Rolle, wenn das BAG es anders sieht.
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Auch darauf habe ich schon hingewiesen. Auch das es den Begriff Hobby in diesem Zusammenhang nicht zu verwenden ist, da unbeachtlich
--- Zitat --- Ob Du das erkennen kannst, ist im Ergebnis unbeachtlich. Und arbeitsrechtlich ist alles, was nicht Arbeitszeit ist, Freizeit.
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Das ist eine Behauptung von dir, die ich nicht in den Urteilen sehen kann. Aber auch wenn es so ist, dann sagt es immer noch nichts über den verwendeten Begriff Hobby aus.
--- Zitat ---Deren Ausgestaltung ist jedem weitestgehend selbst überlassen. Die einen falten Papierflieger, die anderen forschen oder betreiben Vereinsmeierei -Hobbys halt, eins wie das andere.
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Ob du es fälschlicherweise Hobby nennst ist auch arbeitsrechtlich und für die arbeitsrechtliche Diskussion unbeachtlich, da sagst es trotzdem.
Es sind halt nicht alles Hobbies..... auch arbeitsrechtlich nicht. Wie du es nennst ist von daher ebenfalls unbeachtlich.
Spid:
Natürlich ist das arbeitsrechtlich unbeachtlich. Niemand hat etwas anderes behauptet. Du kannst dem aber nicht entgegentreten, indem Du behauptest, nicht alles, was nicht Arbeitszeit ist, sei Freizeit. Da es arbeitsrechtlich nur diese beiden Kategorien gibt, ist das nämlich schlicht unzutreffend.
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