Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten
WasDennNun:
Schön, dann ist ja geklärt, dass z.B. Forschungstätigkeiten, die aufgrund eines Stipendiums durchzuführen sind oder Tätigkeiten, die sich aus anderen Verpflichtungen außerhalb der Arbeitszeit ergeben, arbeitsrechtlich kein Hobbies sind.
(und natürlich außerhalb des Arbeitsrechtes auch nicht)
Spid:
Nein, dazu habe ich mich nicht eingelassen. Natürlich sind es Hobbys, weil Hobbys Freizeitaktivitäten sind, die mit einer gewissen Hingabe betrieben werden - und das trifft auf unentgeltliche Forschung ebenso zu wie auf Vereinsmeierei, Papierflieger basteln, Skaten (mit Rollbrett oder -schuh) oder Skaten (mit Karten). Es ist arbeitsrechtlich lediglich unbeachtlich, ob es sich bei einer Freizeitaktivität um ein Hobby handelt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 18.12.2019 11:39 ---Nein, dazu habe ich mich nicht eingelassen. Natürlich sind es Hobbys, weil Hobbys Freizeitaktivitäten sind, die mit einer gewissen Hingabe betrieben werden
--- End quote ---
Deine persönliche Definition von Hobby ist unbeachtlich, dem Duden nach sind es keine Hobbies, diese Definition ist für mich (und wahrscheinliche auch für anderen) maßgeblicher, als die individuelle Meinung einer Einzelperson.
Spid:
Die Definition, bei der nicht Erwerbstätige keine Hobbys haben können? Das ist natürlich sehr lebensnah. Was genau macht denn der verrentete Modellbauer? Streicht man in der Duden-Definition den Unfug, der nur Erwerbstätigen Hobbys zubilligt, ist man wieder exakt bei dem, was ich ausführte.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 18.12.2019 12:39 ---Die Definition, bei der nicht Erwerbstätige keine Hobbys haben können? Das ist natürlich sehr lebensnah. Was genau macht denn der verrentete Modellbauer? Streicht man in der Duden-Definition den Unfug, der nur Erwerbstätigen Hobbys zubilligt, ist man wieder exakt bei dem, was ich ausführte.
--- End quote ---
Blödsinn.
Die haben doch Freizeit. Wo ist da ein Definitionsproblem?
Und tägliche Arbeit muss nicht entgeltlich oder Berufstätigkeit sein.
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