Autor Thema: Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten  (Read 17814 times)

Ferdinand0

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Hallo liebe Community,

Ich bin Promotionsstipendiat an einer Uni in NRW. "Angestellt" bin ich jedoch an einem Forschungsinstitut. D.h. ich bekomme das Stipendium zur reinen Forschung von dem Institut, forsche jedoch an der Uni am Lehrstuhl meines Professors. Ich habe also kein wirkliches Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag etc. Ich kann mir meine Zeit quasi frei einteilen und arbeiten wie ich ich. Soweit zur Einführung meines Problems...
Das Stipendium läuft jetzt aus und mein Chef (Professor an der Uni) will mich noch für ein weiteres Jahr einstellen. Doktoranden an der Uni werden nach TV-L 13 eingestellt.
Jetzt zu meiner Frage:
liegt bei mir einschlägige Berufserfahrung vor? Ich habe 3 Jahre am Lehrstuhl gearbeitet und übernehme das gleiche Thema. Somit passt das schonmal. Jedoch weiß ich nicht, ob mir die Zeit anerkannt wird, da ich ein Stipendiat ohne ein wirkliches Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verhältnis war. Ich weiß, dass es eine Regel für Praktikanten gibt. Jedoch ist der Fall Promotionsstipendiat immer so eine Grauzone.

Vielen Dank für eure Hilfe

Spid

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Nein.

Ferdinand0

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Gibt es da eine ausformulierte Begründung für? Also wieso zählt es nicht, obwohl ich ja nachweisbar über 3 Jahre die Erfahrung gesammelt habe. Es ist ja der selbe Job den ich nach Vertragsunterzeichnung mache

Spid

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Auf Erfahrung kommt es nicht an. Du verkennst den Begriff der Berufserfahrung.

Ferdinand0

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Ja das mag tatsächlich sein. Jedoch sehe ich ein Praktikum auch nicht als Beruf an und somit sollte man bei einem Praktikum ja dann auch keine Berufserfahrung ansammeln können. Daher dachte ich, es wäre nur logisch (was es ja auch tatsächlich wäre) wenn das Wort Erfahrung mehr Stellenwert hätte als das Wort Beruf.
Aber nochmal meine Frage: gibt es da etwas offizielles zu? Vielleicht ein Urteil oder eine Schrift, die die Anerkennung der gewonnen Erfahrung durch das Promotionsstipendium eindeutig verbietet? Mit einer Begründung? Weil sonst sehr ich da den Sinn nicht so ganz

WasDennNun

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Die tarifliche Regelung sieht einschlägige Berufserfahrung vor. Du selber erkennst es an, dass du diese nicht hast. Zwar einschlägige Erfahrung, aber eben keine Berufserfahrung. Also dazu wirst Du keine Urteile finden, da ja sehr eindeutig.
Also Null Anrecht auf deiner Seite!

Was dein AG aber machen kann, ist dir eine Zulage zu gewähren, §16.5 . Das ist halt Verhandlungssache, wenn dein Prof das bei der Personalstelle nicht durchboxen kann, dann kannst du eben Ja oder Nein zu deiner Arbeitsstelle sagen. Und lass mich raten: Du wirst sie trotzdem nehmen und der Staat kann sich das Geld sparen.

Spid

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Ja das mag tatsächlich sein. Jedoch sehe ich ein Praktikum auch nicht als Beruf an und somit sollte man bei einem Praktikum ja dann auch keine Berufserfahrung ansammeln können. Daher dachte ich, es wäre nur logisch (was es ja auch tatsächlich wäre) wenn das Wort Erfahrung mehr Stellenwert hätte als das Wort Beruf.
Aber nochmal meine Frage: gibt es da etwas offizielles zu? Vielleicht ein Urteil oder eine Schrift, die die Anerkennung der gewonnen Erfahrung durch das Promotionsstipendium eindeutig verbietet? Mit einer Begründung? Weil sonst sehr ich da den Sinn nicht so ganz

Du verkennst auch die Wirkung der tariflichen Normen. Diese wirken unmittelbar. Einschlägige Berufserfahrung liegt also vor oder liegt nicht vor. Sie bedarf keiner Anerkennung, mithin verbieten tarifliche Normen auch keine ohnehin unerhebliche Anerkennung.

Berufserfahrung setzt eine berufliche Tätigkeit in Erwerbsarbeit voraus. Mithin liegt nicht einmal eine solche vor, eine Prüfung der Einschlägigkeit erübrigt sich mithin.

Ferdinand0

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Die tarifliche Regelung sieht einschlägige Berufserfahrung vor. Du selber erkennst es an, dass du diese nicht hast. Zwar einschlägige Erfahrung, aber eben keine Berufserfahrung. Also dazu wirst Du keine Urteile finden, da ja sehr eindeutig.
Also Null Anrecht auf deiner Seite!

Was dein AG aber machen kann, ist dir eine Zulage zu gewähren, §16.5 . Das ist halt Verhandlungssache, wenn dein Prof das bei der Personalstelle nicht durchboxen kann, dann kannst du eben Ja oder Nein zu deiner Arbeitsstelle sagen. Und lass mich raten: Du wirst sie trotzdem nehmen und der Staat kann sich das Geld sparen.

Vielen Dank für die Auskunft. Und vielen Dank für die unbegründet negative Haltung mir gegenüber. Ich habe eine berechtigte Frage gestellt und werde hier als eine Art Schmarotzer dargestellt. Wenn wir beide 3 Jahre die exakt gleiche Arbeit verrichten würden und dir würde nach drei Jahren jemand sagen "ja nö, der Ferdinand der hatte ja einen Vertrag. Deine Arbeit war also nix wert und kann dir nicht anerkannt werden", dann mag das rechtlich vielleicht alles seine Richtigkeit haben. Heißt halt lange noch nicht, dass es fair ist. Aber anscheinend ist hier im Forum das falsche Publikum für gerechtfertigte Fragen. Danke dennoch für eure Zeit

Spid

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Der rechtliche Aspekt Deiner Fragestellung ist hier doch hinreichend beantwortet worden. Dafür ist dieses Forum da. Deine Gefühlchen kannst Du Dir im Brigitte-Forum streicheln lassen. Dafür gibt es das.

WasDennNun

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Die tarifliche Regelung sieht einschlägige Berufserfahrung vor. Du selber erkennst es an, dass du diese nicht hast. Zwar einschlägige Erfahrung, aber eben keine Berufserfahrung. Also dazu wirst Du keine Urteile finden, da ja sehr eindeutig.
Also Null Anrecht auf deiner Seite!

Was dein AG aber machen kann, ist dir eine Zulage zu gewähren, §16.5 . Das ist halt Verhandlungssache, wenn dein Prof das bei der Personalstelle nicht durchboxen kann, dann kannst du eben Ja oder Nein zu deiner Arbeitsstelle sagen. Und lass mich raten: Du wirst sie trotzdem nehmen und der Staat kann sich das Geld sparen.

Vielen Dank für die Auskunft. Und vielen Dank für die unbegründet negative Haltung mir gegenüber. Ich habe eine berechtigte Frage gestellt und werde hier als eine Art Schmarotzer dargestellt. Wenn wir beide 3 Jahre die exakt gleiche Arbeit verrichten würden und dir würde nach drei Jahren jemand sagen "ja nö, der Ferdinand der hatte ja einen Vertrag. Deine Arbeit war also nix wert und kann dir nicht anerkannt werden", dann mag das rechtlich vielleicht alles seine Richtigkeit haben. Heißt halt lange noch nicht, dass es fair ist. Aber anscheinend ist hier im Forum das falsche Publikum für gerechtfertigte Fragen. Danke dennoch für eure Zeit
Habe ich dich Schmarotzer genannt? Nein. Habe ich eine negativer Haltung geäußert? Nein.
Und wenn du jetzt so mimimii herkommst, dann aua., wunden Punkt getroffen? Wahrnehmungsprobleme?

Ich habe dich darauf hingewiesen, dass es ja diese  kann-Regelung gibt und dass der AG diese ja einsetzt, wenn er einen Vorteil davon hat. Er also z.B.  qualifiziertes Personal halten kann.
Ob es fair werde, oder deine Motivation steigert interessiert in der Personalabteilung so gut wie keine der dortigen Nasen.
Da du aber in einer sehr schlechten Verhandlungsposition bist und (nach meiner Einschätzung begründet durrch meine Lebenserfahrung in diesem Sektor) die Stelle auch ohne Zulage annehmen wirst, ist es doch logisch, dass der AG sie dir sehr wahrscheinlich nicht geben wird.
Das ist leider die "verarsche" die mit WiMis gemacht wird.
Zur Info: Ich bin promoviert und habe eine Zeitlang eben so ein Forscherleben vergnüglich gestalltet.
Und ich habe diese Zulagen durchaus bekommen, du musst halt denen glaubhaft machen, dass du ansonsten die Stelle nicht antreten wirst.
Ach ja: Warte ab bist die in der Endstufe bist und sie dir dann eine Stufe 3 bei einem neuen AG anbieten, dann wirst du erst recht heulend hier auflaufen.

Max

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Ferdinand0
Ich habe bisher noch keine Uni bzw. Institut erlebt,  welches hier im Ergebnis (d.h. Stufe) einen Unterschied macht ob Angestellter oder Stipendiat. Ggf. nennt man das ganze förderliche Zeit oder schaut nicht so genau hin.
Der Grund ist einfach: 1. Das Geld ist normaler Weise da und an die Stelle gebunden. 2. von den Wissenschaftlern wird sehr viel Einsatz und Eigenmotivation erwartet. Da stößt man niemanden schon vor Beginn gegen den Kopf.

Erkläre deinem Prof., dass du die Stufe 3 erwartest und dann läuft das. Falls nicht,  Bewerbungen schreiben, denn andere bekommen das hin.

Scholzie

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Hej,

lass dich nicht von Neidhammeln ärgern.

Ich war vor ein paar Jahren in deiner Situation.
Auch Stipendium und dann ein Jahr extra, weil ich meine
Promotionszeit für Sklavendienste beim Prof geopfert habe.

Setzt ein Schreiben zur Anerkennung auf, lass es Stempeln, von deinem Prof. Unterschreiben und gib es den Personenalern ab. Mir wurde meine Zeit anerkannt und ich wurde als TV-L 13 /3 eingestellt.

Falls du noch Hilfe brauchst, melde dich einfach per pn.

@ die anderen. Natürlich wollt ihr euren Unmut kundtun. Das steht da zwar nicht, aber man kann es ja zwischen den Zeilen lesen. Also spielt euch nicht auf, als hättet ihr nicht genau das damit beabsichtigt. Der Grund für euer Verhalten ist einfach nur Neid. Aber bedenkt,dass Neid in erster Linie euch selbst schadet. Steht sogar in der Bibel als eines von 10 Geboten. Rofl.

Also lass dich nicht unterkriegen, das wird schon!  ;)

VG

Spid

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Eine mindestens gewöhnliche Auffassungsgabe würde Dir ermöglichen, aus dem Diskussionsverlauf die Information zu entnehmen, daß es einer Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung nicht bedarf. Einschlägige Berufserfahrung ist - oder ist nicht. Die rechtliche Situation wurde bereits abschließend beleuchtet. Und worauf sollte man neidisch sein? Auf eine E13? Auf den Umstand, daß jemand den TV-L nicht versteht?

WasDennNun

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Hej,

lass dich nicht von Neidhammeln ärgern.
Hier hat kein einziger Neidhammel was geschrieben, der einzige Hammel scheint jemand anders zu sein.
Zitat
Ich war vor ein paar Jahren in deiner Situation.
Auch Stipendium und dann ein Jahr extra, weil ich meine
Promotionszeit für Sklavendienste beim Prof geopfert habe.

Setzt ein Schreiben zur Anerkennung auf, lass es Stempeln, von deinem Prof. Unterschreiben und gib es den Personenalern ab. Mir wurde meine Zeit anerkannt und ich wurde als TV-L 13 /3 eingestellt.
Übertarifliche Einstellungen sind ok, die einzige tarifliche Möglichkeit wäre eine Einstellung in der Stufe 1 mit der Zulage zur Stufe 3. Wenn deine Personaler da übertarifliche Lösungen finden (sofern sie dürfen) oder einfach keine Ahnung haben und tariflichen Mist bauen (was wahrscheinlicher ist) so finde ich es aus der Sicht der Promoventen als sehr begrüßenswert.
Zitat
@ die anderen. Natürlich wollt ihr euren Unmut kundtun. Das steht da zwar nicht, aber man kann es ja zwischen den Zeilen lesen. Also spielt euch nicht auf, als hättet ihr nicht genau das damit beabsichtigt. Der Grund für euer Verhalten ist einfach nur Neid. Aber bedenkt,dass Neid in erster Linie euch selbst schadet. Steht sogar in der Bibel als eines von 10 Geboten. Rofl.
Wer bitte hat hier Unmut versprüht?
Wenn du mich meinst, dann sollte dir klar sein (sofern du verständiges lesen beherrscht, oder wirklich zwischen den zeilen nicht deiner Phantasie nachhängst), dass ich
a) denselben Weg gegangen bin (also promoviert habe), kann also kein Neid sein oder Unmut vorhanden sein.
b) ich durchaus diese Zulagen erwirkt habe, da wo Personaler mit TV Bandagen zukämpfen hatten. Ich also eben das vom TE erwünschte Ziel (nicht mit Stufe 1 anfangen zu müssen), stehts erreicht habe. Kann also auch keine Unmut oder Neid erzeugen.
c) Ich duzende von solchen "Schicksalen" gesehen habe, die mehr wollten, aber eben es nicht geschafft haben, weil die Personaler besser gepokert haben oder der Prof. ein Weichei war, der sich nicht durchsetzen konnte gegen die Verwaltung und die Leute dann eben eingebrochen sind und den Job trotzdem gemacht haben.
Und dann hat die Verwaltung ja auch "alles richtig gemacht" hat! Zynisch ja, Unmut nein, Neid erst Recht nicht.

Also das zwischen den Zeilen lesen und interpretieren müssen hier einige wohl noch trainieren.

Ferdinand0
Ich habe bisher noch keine Uni bzw. Institut erlebt,  welches hier im Ergebnis (d.h. Stufe) einen Unterschied macht ob Angestellter oder Stipendiat. Ggf. nennt man das ganze förderliche Zeit oder schaut nicht so genau hin.
Jipp, machen also tariflichen Bockmist oder sie haben die Erlaubnis übertarifliche zu agieren.
und das ist da auch gut so
Zitat
Der Grund ist einfach: 1. Das Geld ist normaler Weise da und an die Stelle gebunden. 2. von den Wissenschaftlern wird sehr viel Einsatz und Eigenmotivation erwartet. Da stößt man niemanden schon vor Beginn gegen den Kopf.
So weit die Theorie, aber Verwaltungsheinis sind da manchmal etwas simpler gestrickt oder aber knallhart im Sinne der AG Seite am verhandeln.
Zitat
Erkläre deinem Prof., dass du die Stufe 3 erwartest und dann läuft das. Falls nicht,  Bewerbungen schreiben, denn andere bekommen das hin.
Genau, was auch hilft ist die Vorlage zu Einladungen zum Vorstellungsgespräch! Damit kann man einige Verwaltungsmenschen überzeugen. Denn dann haben die was zum lochen heften und ihren A** an der Wand.

Aber mein Rat: von alleine geht da idR nichts, da muss du und dein Prof für Einsatz zeigen.

Spid

  • Gast
Der TE hat doch überhaupt nicht danach gefragt, ob oder wie er in eine höhere Stufe käme. Er fragte, ob es sich um einschlägige Berufserfahrung handele.