Autor Thema: Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten  (Read 17816 times)

Wastelandwarrior

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Und ich habe Anke Berger und Edith Gräfl immer für Frauen gehalten...
"weiße alte Männer" sind kein geschlechtliches oder auf das Alter bezogenes Problem, sondern eine Haltung. Lediglich der Ursprung war mal geschlechtsbezogen. Im öffentlichen Dienst tummelt sich auch ein Haufen weibliche "weiße alte Männer", meist in gehobener Stellung.

Spid

  • Gast
Weiße alte Männer sind überhaupt kein Problem.

Feidl

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Somit ist weiterhin die Definition des Duden für die Lebenswirklichkeit und der Begriffsverwendungen in meinen Augen relevanter und ein Studium ist damit nicht automatisch ein Hobby.
Als ob Lebenswirklichkeit für juristische Definitonen Relevanz hätte.  ;D

Im Arbeitsrecht ist der Begriff Freizeit nun mal anders definiert, als er umgangssprachlich verwendet wird. Und das ist nichts außergewöhnliches.
Da wir uns hier mit einer arbeitsrechtlichen Fragestellung befassen, ist es nicht schwer, zu bestimmen, welche Definition hier anzuwenden ist.

WasDennNun

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Im Arbeitsrecht ist der Begriff Freizeit nun mal anders definiert, als er umgangssprachlich verwendet wird. Und das ist nichts außergewöhnliches.
Arbeitsrechtlich ist Hobby wie definiert?
Es geht hier ja darum, ob man sämtliche Tätigkeiten die man in seiner Freizeit ausübt als Hobbies sind. Ich sehe den Freizeit begriff so wie er im Duden steht und damit sind z.B. Forschungstätigkeiten, zu denen man sich verpflichtet hat (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) nicht zur Freizeit dazu gehört, da sie eben nicht in der Freizeit gemacht werden und somit kein Hobby.
Deswegen verneine die Aussage von Spid, dass alles was man nicht berufmäßig betreibt, aber damit seine Freizeit ausfüllt und dies mit einem gewissen Eifer betreibt, automatisch ein Hobby ist.
Arbeitsrechtlich ist es egal ob diese Dinge Hobby oder Stipendiumstätigkeiten oder Rumkugeln nennt, da habe ich kein Problem.
Aber trotzdem ist es Falsch solche Tätigkeiten als Hobby zu bezeichnen, da es eben Tätigkeiten sind, die nicht in der Freizeit ausgeübt werden, noch nicht mal in der Auslegung des Gabler Wirtschaftslexikons.
Und da weder BAG noch Gabler sich über den Hobby Begriff auslassen oder ihn definieren, ist es ein Taschenspielertrick für den Hobby Begriff deren Interpretation von Freizeit zu nehmen.
Und wenn Spid die Duden Definition von Hobby nimmt und dann aber nicht den Freizeitbegriff des Dudens, dann ist es unsauber es so auszulegen.
Hobby Duden:
als Ausgleich zur täglichen Arbeit gewählte Beschäftigung, mit der jemand seine Freizeit ausfüllt und die er mit einem gewissen Eifer betreibt
Freizeit Duden:
Zeit, in der jemand nicht zu arbeiten braucht, keine besonderen Verpflichtungen hat; für Hobbys oder Erholung frei verfügbare Zeit
Und oh Wunder:
Es gibt Zeiten außerhalb der Arbeitszeit, die keine Freizeit sind, da man besondere Verpflichtung hat (ob entgeltlich oder nicht), folglich sind diese Beschäftigungen kein Hobby (im Sinne des Dudens).
Da kann man mit dem Fuß auf dem Boden aufstampfen und eine andere Sprachregelung für sich definieren, dass bleibt jedem frei.


Spid

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Natürlich werden sie in der Freizeit ausgeübt, weil es keine Arbeitszeit ist und was keine Arbeitszeit ist, ist Freizeit, siehe die gefestigte BAG-Rechtsprechung. Das kannst Du drehen und wenden, wie Du willst.

WasDennNun

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Natürlich werden sie in der Freizeit ausgeübt, weil es keine Arbeitszeit ist und was keine Arbeitszeit ist, ist Freizeit, siehe die gefestigte BAG-Rechtsprechung. Das kannst Du drehen und wenden, wie Du willst.
Und du musst dann den Duden drehen und wenden wie du willst, denn demnach ist es eben keine Freizeit.
wie gesagt arbeitsrechtlich kannst du dann diese Dinge Hobby, rumkugeln oder sonstwie nenne, ist ja irrelvant wie man es da nennt, dazu sagt das BAG ja nichts. Außerhalb des arbeitsrechtilchen wird es dadurch nicht zum Hobby.

WasDennNun

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Ach ja: Ich kann nicht erkennen, dass das BAG sämtliche Zeit außerhalb der Arbeitszeit als Freizeit deklariert.

Spid

  • Gast
Wir befinden uns aber nunmal in einer tarif- und damit arbeitsrechtlichen Diskussion. Da spielt der Duden keine Rolle, wenn das BAG es anders sieht. Ob Du das erkennen kannst, ist im Ergebnis unbeachtlich. Und arbeitsrechtlich ist alles, was nicht Arbeitszeit ist, Freizeit. Deren Ausgestaltung ist jedem weitestgehend selbst überlassen. Die einen falten Papierflieger, die anderen forschen oder betreiben Vereinsmeierei -Hobbys halt, eins wie das andere.

WasDennNun

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Wir befinden uns aber nunmal in einer tarif- und damit arbeitsrechtlichen Diskussion.
Habe ich nicht verneint, sondern ja eben das differenziert. Es ist eben unbeachtlich ist wie du diese Tätigkeiten ausserhalb der Arbeit nennst. Sie sind arbeitsrechtlich eben auch keine Hobbies, sondern können arbeitsrechtlich beliebig genannt werden.
Zitat
Da spielt der Duden keine Rolle, wenn das BAG es anders sieht.
Auch darauf habe ich schon hingewiesen. Auch das es den Begriff Hobby in diesem Zusammenhang nicht zu verwenden ist, da unbeachtlich
Zitat
Ob Du das erkennen kannst, ist im Ergebnis unbeachtlich. Und arbeitsrechtlich ist alles, was nicht Arbeitszeit ist, Freizeit.
Das ist eine Behauptung von dir, die ich nicht in den Urteilen sehen kann. Aber auch wenn es so ist, dann sagt es immer noch nichts über den verwendeten Begriff Hobby aus.
Zitat
Deren Ausgestaltung ist jedem weitestgehend selbst überlassen. Die einen falten Papierflieger, die anderen forschen oder betreiben Vereinsmeierei -Hobbys halt, eins wie das andere.
Ob du es fälschlicherweise Hobby nennst ist auch arbeitsrechtlich und für die arbeitsrechtliche Diskussion unbeachtlich, da sagst es trotzdem.
Es sind halt nicht alles Hobbies..... auch arbeitsrechtlich nicht. Wie du es nennst ist von daher ebenfalls unbeachtlich.


Spid

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Natürlich ist das arbeitsrechtlich unbeachtlich. Niemand hat etwas anderes behauptet. Du kannst dem aber nicht entgegentreten, indem Du behauptest, nicht alles, was nicht Arbeitszeit ist, sei Freizeit. Da es arbeitsrechtlich nur diese beiden Kategorien gibt, ist das nämlich schlicht unzutreffend.

WasDennNun

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Schön, dann ist ja geklärt, dass z.B.  Forschungstätigkeiten, die aufgrund eines Stipendiums durchzuführen sind oder Tätigkeiten, die sich aus anderen Verpflichtungen außerhalb der Arbeitszeit ergeben, arbeitsrechtlich kein Hobbies sind.
(und natürlich außerhalb des Arbeitsrechtes auch nicht)

Spid

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Nein, dazu habe ich mich nicht eingelassen. Natürlich sind es Hobbys, weil Hobbys Freizeitaktivitäten sind, die mit einer gewissen Hingabe betrieben werden - und das trifft auf unentgeltliche Forschung ebenso zu wie auf Vereinsmeierei, Papierflieger basteln, Skaten (mit Rollbrett oder -schuh) oder Skaten (mit Karten). Es ist arbeitsrechtlich lediglich unbeachtlich, ob es sich bei einer Freizeitaktivität um ein Hobby handelt.

WasDennNun

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Nein, dazu habe ich mich nicht eingelassen. Natürlich sind es Hobbys, weil Hobbys Freizeitaktivitäten sind, die mit einer gewissen Hingabe betrieben werden
Deine persönliche Definition von Hobby ist unbeachtlich, dem Duden nach sind es keine Hobbies, diese Definition ist für mich (und wahrscheinliche auch für anderen) maßgeblicher, als die individuelle Meinung einer Einzelperson.

Spid

  • Gast
Die Definition, bei der nicht Erwerbstätige keine Hobbys haben können? Das ist natürlich sehr lebensnah. Was genau macht denn der verrentete Modellbauer? Streicht man in der Duden-Definition den Unfug, der nur Erwerbstätigen Hobbys zubilligt, ist man wieder exakt bei dem, was ich ausführte.

WasDennNun

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Die Definition, bei der nicht Erwerbstätige keine Hobbys haben können? Das ist natürlich sehr lebensnah. Was genau macht denn der verrentete Modellbauer? Streicht man in der Duden-Definition den Unfug, der nur Erwerbstätigen Hobbys zubilligt, ist man wieder exakt bei dem, was ich ausführte.
Blödsinn.
Die haben doch Freizeit. Wo ist da ein Definitionsproblem?
Und tägliche Arbeit muss nicht entgeltlich oder Berufstätigkeit sein.