Autor Thema: Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten  (Read 17811 times)

Spid

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Die Zeit, in der man arbeitet, ist Arbeitszeit. Alles andere sind Freizeitaktivitäten, die man entweder mit einer gewissen Hingabe verfolgt oder nicht.

WasDennNun

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Und ?
Rentner können auch Arbeitszeit vollbringen. (in der Dudendefinition)

Deine Persönliche meine was Freizeit ist, ist in Bezug auf der Definition was ein Hobby (in der Dudendefiniton) ist unbeachtlich, da nicht jede Zeit außerhalb der Arbeitszeit automatisch Freizeit ist (in der Dudendefiniton).

nicht jede Arbeit muss eine Berufsausübung oder eine Erwerbstätigkeit sein.
Das kannst du für dich so definieren, ist aber eine Einzelmeinung (außerhalb der arbeitsrechtlichen Fragestellungen).

wie gesagt arbeitsrechtlich kannst du dann diese Dinge Hobby, rumkugeln oder Freizeitaktivitäten oder sonstwie nenne, ist ja irrelvant wie man es da nennt, dazu sagt das BAG ja nichts. Außerhalb des arbeitsrechtlichen wird eine solche Aktivität nicht zu einem Hobby oder zu einer Freizeitaktivität, da es ja innerhalb einer Zeit mit besonderen Verpflichtungen ausgeübt werden kann und damit aus der Freizeit fällt (in der Dudendefiniton).

Und der H4ler, Arbeitssuchende, Zeuge, .... die kommen alle in ihrer Freizeit zum Amt, Gericht etc. , wenn sie einbestellt werden. Und wenn das mit Hingabe erfolgt, dann ist es ein Hobby.
Wusste schon immer, dass es seltsame Hobbies gibt.
(Ach zur Beerdigung der Eltern zu gehen ist ja auch ein Hobby, wird ja meist mit viel Hingabe betrieben und findet definitiv in der Freizeit statt) 8)

MrRossi

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Wie wäre es bei zwei Arbeitgebern?
Beide würden die Arbeitszeit bei dem anderen als Hobby betrachten wollen.  :o

Spid

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@WasDennNun: Da es aber um eine arbeitsrechtliche Fragestellung geht, ist es obsolet, darüber zu sinnieren, was Arbeit außerhalb des Arbeitsrechts alles bedeuten könnte.

@MrRossi: Nein, Arbeitszeit bleibt Arbeitszeit, auch bei anderen AG. Weshalb ja auch beide AG für die Einhaltung des ArbZG insgesamt für beide Arbeitsverhältnisse verantwortlich sind.

WasDennNun

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@WasDennNun: Da es aber um eine arbeitsrechtliche Fragestellung geht, ist es obsolet, darüber zu sinnieren, was Arbeit außerhalb des Arbeitsrechts alles bedeuten könnte.
eben und Dinge als Hobby zu bezeichnen, die keine Hobbies sind, ebenfalls.

Spid

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Natürlich sind es Hobbys: Freizeitaktivitäten - die es arbeitsrechtlich nunmal sind, nämlich Aktivitäten, die in der Freizeit betrieben werden - die mit einer gewissen Hingabe betrieben werden.

WasDennNun

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Natürlich sind es Hobbys: Freizeitaktivitäten - die es arbeitsrechtlich nunmal sind, nämlich Aktivitäten, die in der Freizeit betrieben werden - die mit einer gewissen Hingabe betrieben werden.
Das ist keine arbeitsrechtliche Definition von Hobby, ergo sind es keine Hobbies.

Spid

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Wer hätte eine solche behauptet oder bedürfte einer solchen?

WasDennNun

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Wer hätte eine solche behauptet oder bedürfte einer solchen?
Aber warum benutzt du dann Worte (Hobby) die arbeitsrechtlich ohne Relevanz sind und im Arbeitsrecht auch nicht definiert sind?
Gut das außerhalb des Arbeitsrecht die Begrifflichkeit von Hobby (Duden) eine andere Bedeutung hat, als die, die du dir selbst zusammen bastelst aus Versatzstücke von arbeitsrechtlichen Definitionen und Duden Definitionen etc.

Spid

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Oh, das ist Deine Frage. Das tue ich, um andere zu verletzen.

WasDennNun

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Dann bin ich ja beruhigt, dachte schon, dass da Nachlässigkeit oder Quasselsucht im Spiel ist.

Spid

  • Gast
Nein. Es geht darum zu verletzen. Lernen durch Schmerz halte ich für die effektivste Methode. Deshalb habe ich mich für Hobby und gegen Freizeitaktivität entschieden, weil Ehrenamtler bei Freizeitaktivität weit weniger zusammenzucken als bei Hobby.