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Aufbewahrungsfristen von Praktikanten im ÖD

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Honigwabe:
Hallo erstmal 🙋

Ich habe eine Frage bezüglich der Aufbewahrungsfristen von Personalunterlagen von Praktikanten.

Folgender Fall:
Im Zuge einer schulischen Ausbildung (nicht im ÖD) sind  Praktika erforderlich.

Azubi bewirbt sich hierfür beim ÖD und macht dort ein 3 monatiges Praktikum.
Da es das letzte Praktikum kurz vor der Prüfung war und der Azubi schon seinen Arbeitsvertrag in der freien Wirtschaft in der Tasche hatte, fiel die Bitte nach einem Praktikumszeugnis weg.

Nun könnte es für einen anvisierten Jobwechsel evtl. hilfreich sein, allerdings ist das Praktikum  8 Jahre her.

Ob es noch Unterlagen darüber gibt?

Bei uns im Büro werden z.B. bei Praktikanten nur dann Personalakten angelegt, deren Praktika vergütet werden.

Ansonsten werden  nur der Personalbogen+Bewerbungsunterlagen abgeheftet und nach 2 Jahren vernichtet.🤷

Euch schon mal vielen Dank! 🙂

Lars73:
Das kann man pauschal nicht sagen. Ein Zeugnis wird nach 8 Jahren wohl niemand mehr ausstellen. Wenn man sehr nett ist vielleicht eine Praktikumsbescheinigung. Wobei ich mir kaum Vorstellen kann, dass ein Praktikum von drei Monaten während einer schulischen Ausbildung vor 8 Jahren wirlich jemanden interessiert.

Honigwabe:

--- Zitat von: Lars73 am 15.12.2019 16:51 ---Das kann man pauschal nicht sagen. Ein Zeugnis wird nach 8 Jahren wohl niemand mehr ausstellen. Wenn man sehr nett ist vielleicht eine Praktikumsbescheinigung. Wobei ich mir kaum Vorstellen kann, dass ein Praktikum von drei Monaten während einer schulischen Ausbildung vor 8 Jahren wirlich jemanden interessiert.

--- End quote ---

Ob nun Interesse besteht oder nicht, steht ja auf einem ganz anderen Blatt😉
Verkehrt kann die Erwähnung, dass man die Abteilung kennengelernt hat, auf keinen Fall sein. Leider gibt es keine "Zeitzeugen" aus dieser Abteilung mehr, da Wechsel in die freie Wirtschaft oder Ruhestand.
Gleichzeitig möchte man sich mit einem Anruf in der Personalabteilung ja nun auch nicht unbedingt selber bloßstellen falls die Frage aufkommt, warum das Kümmern erst jetzt folgt! 🙈


Bastel:
Nach 8 Jahren... Sorry das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

Laemat:
Zumindest die Verjährung nach BGB sollte man abwarten um etwaige Entschädigungsansprüche abwehren zu können.
Dann kommst es drauf an ob andere Gesetze die Aufbewahrungsfrist maßgeblich verlängern würden.

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