Autor Thema: [NW] Reisekostenabrechnung nach Trennungsgeldverordnung für Beamte auf Probe.  (Read 1762 times)

Bochumer46

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Guten Abend,

Ich bin zur Zeit Beamter auf Probe und für 5 Monate zur Schule.

Mein Arbeitgeber rechnet meine Reisekosten gemäß Trennungsgeldverordnung NRW ab.
Da ich keine regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel nutzen kann, darf ich meinen privaten PKW nutzen.
Jetzt meine Frage:

Ich bekomme 0,22€ je km, in Paragraph 6 Abs. 1 steht jedoch „von der Anrechnung ist abzusehen, sofern ... die Entfernung zwischen Wohnung und bisheriger Dienststelle nicht mehr als 5 km beträgt.“

Das ist bei mir der Fall, ich bin sonst zu Fuß zum Dienst gegangen, Luftlinie 1000m.

Kann ich nicht also doch 0,30€ je km Abrechnen?

Ich hoffe es ist verständlich auf was ich hinaus will und jemand kann mir beantworten ob ich im Recht bin.

Vielen Dank
« Last Edit: 16.12.2019 03:24 von Admin2 »

Lars73

  • Gast
Nein. Bei der angeführten Regelung geht es um eine Anrechnung ausgehend von 0,22 €. Die hier also nicht erfolgt.