Autor Thema: Erfahrungsstufeneingruppierung nach Höhergruppierung oder nur Garantiebetrag  (Read 6394 times)

der meister

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Liebe User,
meine Frage ist:
wenn man in E9a Stufe 6 ist, in welcher Erfahrungsstufe der E11 wird man dann eingruppiert?
Oder greift hier "nur" der Garantiebetrag?

Danke für Klarheit.


Spid

  • Gast
Es gibt keine Erfahrungsstufen. Eine Höhergruppierung aus E9a/6 in E11 führt in die Stufe 4. Ein Anspruch auf den Garantiebetrag ergibt sich nicht.

der meister

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Vielen Dank, für die schnelle Antwort!

Ist dies klar definiert, oder gibt es dort Spielraum, wie z.B. E11 Stufe 3 + 180€ Garantiebetrag?

Entschuldige bitte diese Fragen, aber der Personalrat konnte mir da keine klare Auskunft geben.

Spid

  • Gast
Das ist klar definiert in §17 Abs. 4 TV-L. Die Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird (und mindestens in Stufe 2, hier aber unbeachtlich). Dabei sind bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen die dazwischenliegenden Entgeltgruppen schrittweise zu berücksichtigen, also E9a/6->E9b/5->E10/4->E11/4. Der Garantiebetrag steht nur dann zu, wenn der Höhergruppierungsgewinn insgesamt (E11/4-E9a/6) kleiner als der Garantiebetrag wäre, was hier nicht der Fall ist.

der meister

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Vielen, vielen Dank, für die kompetente, schnelle Antwort.

Maria1980

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo, ich hoffe ich darf mich diesem Threat anschließen.

Ich werde von E6 Stufe 5 in E9a eingruppiert. Mir ist nun nicht ganz klar in welche Stufe ich mit E9a eingruppiert werde. Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen?

Würde ich dann in die E7 Stufe 4 eingruppiert werden? Wenn ja, dann würde ich doch den Garantiebetrag von 180 € nicht erreichen. Bekomme ich dann den Differenzbetrag?

Matzki

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
E6/5->E7/4->E8/3->E9a/2.
Warum sollte das Entgelt der E7/4 für die Ermittlung des Garantiebetrags beachtlich sein?
Subtrahiere zur Ermittlung des Garantiebetrags dein bisheriges Entgelt der E6/5 vom Entgelt der E9a/2.

Maria1980

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Dann habe ich eine Differenz von 92,08 € brutto. Habe ich es jetzt falsch verstanden dass zu diesem errechneten Betrag noch die Differenz bis 180 € (Garantiebetrag) hinzukommt?

Ist für mich die erste Stufenerhöhung überhaupt und wurde damit noch nie konfrontiert, darum sorry für die evtl. doofen Fragen

Spid

  • Gast
Nein, der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.

Isie

  • Gast
Rechtlich ja, praktisch nicht. In der Praxis wird der Restbetrag als Garantiebetrag gezahlt.

Spid

  • Gast
Wie hier bereits ausgeführt
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg150886.html#msg150886
handelt der AG damit rechtswidrig. Der TB hat Anspruch auf das vereinbarte Entgelt und nicht irgendein Entgelt sowie auf eine korrekte Abrechnung.

Isie

  • Gast
Das Entgelt bekommt er ja in richtiger Höhe. Eine dazu passende Abrechnung auch.
Das hätten die Tarifvertragsparteien auch praxisnäher formulieren können.
Sonst würde schließlich in der Gehaltsmitteilung eine falsche Entgeltgruppe oder ein nicht zur Entgeltgruppe passendes Entgelt stehen. Auch nicht schön und vermutlich auch rechtswidrig.

Spid

  • Gast
Ich schrieb nicht „in der vereinbarten Höhe“, sondern „auf das vereinbarte Entgelt“. Die Tarifvertragsparteien hätten eine andere Regelung treffen können. Haben sie aber nicht, weshalb die vereinbarte gilt. Daraus ergibt sich das von mir ausgeführte. Eine Gehaltsmitteilung, die die tariflichen Regelungen korrekt abbildet, ist selbstverständlich nicht rechtswidrig.

Isie

  • Gast
"Ergebnis richtig, Rechenweg falsch, 6, setzen“?

Spid

  • Gast
Mit handfesten rechtlichen Folgen: dem TB steht aufgrund tariflicher Regelungen ein Garantiebetrag in bestimmter Höhe zu. Dieser Umstand ist einer Leistungsklage zugänglich.