Autor Thema: Erfahrungsstufeneingruppierung nach Höhergruppierung oder nur Garantiebetrag  (Read 6398 times)

Sascha

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Hallo ihr ich hab ein änlichen Fall. Da ich mich noch nie damit beschäftigen musste, fällt mir das Einlesen etwas schwer. Ich wäre dankbar wenn mir jemand grob sagen könnte, versuch es oder lass es.  :)

Ich habe ein Schreiben vorbreitet.

... Ich baute mir in den 12 Jahren teils selbständig im Bereich Beschaffung und Gebäudemanagement eine einschlägige und lückenlose Erfahrung auf. Meine erreichte Erfahrungsstufe war 5 in der Lohngruppe 5.
Ich bewarb mich Ende 2019 auf die ausgeschriebene Stelle ... . Diese Stelle wurde mit der Lohngruppe 9a ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsbeschreibung der ausgeschriebenen Stelle verlangt u.a genau das was ich in meiner 12-jährigen Berufserfahrung mir aneignete. Hätte ich die Anforderung nicht genügt,  wäre zu keinem Umsetzungsantrag gekommen.
Mit ist es bewusst, dass eine Höhergruppierung mit einer Erfahrungsstufenminderung einher geht. Dennoch bin ich mit meiner Eingruppierung auf 9A Stufe 2 sehr unzufrieden. Ich habe eine einschlägige Berufserfahrung von 12 Jahren vorzuweisen. Desweitern handelt es sich bei mir nicht um eine direkte Höhergruppierung, sondern um eine Umsetzung beim gleichen AG.
In diesem Vertrag den ich unterzeichnete ist die Lohngruppe 9a festgehalten. Jedoch nicht die Erfahrungsstufe. Die zugeteilte Erfahrungsstufe 2 wurde in diesem Vertrag nicht benannt. Meines Erachtens hätte das in dem Vertrag stehen müssen.
Desweitern habe ich an meinen alten Arbeitsplatz, Samstagsschichten und Bereitschaftsdienste mit konstanten moderaten Einsätzen ausgeübt, welche vergütet waren. Dieser Verdienst fehlt mir jetzt ebenfalls. Das führt dazu , dass ich jetzt weniger Netto habe als vorher in Lohngruppe 5 mit Erfahrungsstufe 5.
Für mich ist die Einstufung in Erfahrungsstufe 2 daher inakzeptabel. Zumal ich auch wiess, dass Bewerber*innen von außerhalb auf Erfahrungsstufe 3 eingestuft werden, sofern diese eine einschlägige Berufserfahrung von min. 3 Jahren vorweisen können. Wieso wird die Berufserfahrung von Neueinstellungen mehr gewährtet als die Berufserfahrung des Stammpersonals?   
Ein erhalt meiner Erfahrungsstufe 5 ist daher wünschenswert. Eine Hochstufung auf Erfahrungsstufe 3 mit einer normalen und nicht verlangsamten Laufzeit ist akzeptabel.
... .

Denke, dass meine chancen schlecht sind.

Danke vorab. LG
 

Spid

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Es gibt keine Lohngruppen. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung an und erheben auch nicht den Anspruch, dies zu tun. Eine Höhergruppierung aus E5/5 in E9a führt in Stufe 2. bei einer Höhergruppierung ist einschlägige Berufserfahrung unbeachtlich. Was Du schilderst, ist der Regelfall einer Höhergruppierung. Es besteht keine Verpflichtung zur Angabe der Stufe im Arbeitsvertrag. Sie ergibt sich hier unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Das alles hättest Du Dir vor der Vertragsänderung überlegen müssen.

Organisator

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Zumal ich auch wiess, dass Bewerber*innen von außerhalb auf Erfahrungsstufe 3 eingestuft werden, sofern diese eine einschlägige Berufserfahrung von min. 3 Jahren vorweisen können. Wieso wird die Berufserfahrung von Neueinstellungen mehr gewährtet als die Berufserfahrung des Stammpersonals?   

Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nur erreicht werden, wenn die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Also auch grundsätzlich in der selben Entgeltgruppe.
Da dies bei einer Höhergruppierung nicht zutreffen kann, und im TV-L auch noch unsäglicherweise nicht stufengleich höhergruppiert wird, kommt es zu der beschriebenen gefühlten Ungerechtigkeit.

WasDennNun

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Für mich ist die Einstufung in Erfahrungsstufe 2 daher inakzeptabel. Zumal ich auch wiess, dass Bewerber*innen von außerhalb auf Erfahrungsstufe 3 eingestuft werden, sofern diese eine einschlägige Berufserfahrung von min. 3 Jahren vorweisen können. Wieso wird die Berufserfahrung von Neueinstellungen mehr gewährtet als die Berufserfahrung des Stammpersonals?   
Ein erhalt meiner Erfahrungsstufe 5 ist daher wünschenswert. Eine Hochstufung auf Erfahrungsstufe 3 mit einer normalen und nicht verlangsamten Laufzeit ist akzeptabel.
... .

Denke, dass meine chancen schlecht sind.

Danke vorab. LG
Ja sind sie.
Das einzige was du machen kannst ist deinen AG auffordern, dass er dir eine Zulage von 2 Stufen nach §16.5 gibt, weil du ansonsten nicht bleiben willst.

Sascha

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Danke für die aufschlussreichen Antworten. Dann belasse ich es dabei und erfreue mich an meiner neuen Arbietsstelle sowie auf die kommenden Stufen.