Autor Thema: [RP] Wann Beförderung in die A12 RLP  (Read 2504 times)

Beamter83

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[RP] Wann Beförderung in die A12 RLP
« am: 16.12.2019 15:59 »
Hallo zusammen,

ich bin seit 1999 im öffentlichen Dienst in der Kommunalverwaltung in RLP.
Ich habe zunächst den mittleren Dienst gemacht und dann bis 2010 den Aufstieg in den gehobenen Dienst.
Lebenszeitbeamter bin ich seit 2009.

Ich hatte jedoch Anfang 2014 und Anfang 2019 den Dienstherrn gewechselt.

Nun sitze ich seit 01.02.2019 in A 11 auf einer A 12 Stelle.
Ich habe versucht herauszufinden, wann ich denn beamtenrechtlich frühestens in die A 12 befördert werden kann.

Zunächst erhielt ich von der Personalabteilung die Auskunft, dass ich 6 Jahre seit meiner letzten Beförderung warten müsse.

Meiner Ansicht nach beträgt die Wartezeit 6 Jahre Dienstzeit und die Dienstzeit wird berechnet ab Ende der Probezeit und somit ab Lebenszeitverbeamtung. § 26 Laufbahnverordnung RLP und § 30 LbVO.

Dies teilte mir ich auch der Personalabteilung mit. Nun stellte sich die Frage, ob es 6 Jahre beim selben Dienstherrn sein müssen.

Ich konnte nichts weiter hierüber finden.

Wer kann mir weiterhelfen?

« Last Edit: 17.12.2019 01:54 von Admin2 »

mmp

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Antw:Wann Beförderung in die A12 RLP
« Antwort #1 am: 16.12.2019 21:24 »
Hallo Beamter83,

ich lese/verstehe den § 26 Abs. 1 LbVO so, dass die Dienstzeit von Beginn des jeweiligen Einstiegsamtes (Laufbahngruppe 2) zählt. Konkret also mit der Ernennung zur A9, bzw. A10. Bei A9 sechs Jahre, bei A10 fünf Jahre.

Da deine Ernennung zu A9/A10 offensichtlich länger als sechs/fünf Jahre her ist (2010), empfehle ich dir einen Antrag auf Beförderung zu stellen.

Grüße
mmp