Hallo Beamter83,
ich lese/verstehe den § 26 Abs. 1 LbVO so, dass die Dienstzeit von Beginn des jeweiligen Einstiegsamtes (Laufbahngruppe 2) zählt. Konkret also mit der Ernennung zur A9, bzw. A10. Bei A9 sechs Jahre, bei A10 fünf Jahre.
Da deine Ernennung zu A9/A10 offensichtlich länger als sechs/fünf Jahre her ist (2010), empfehle ich dir einen Antrag auf Beförderung zu stellen.
Grüße
mmp