Autor Thema: Einstufung mit Abschluss Berufsakademie (BA) im TV-L  (Read 3525 times)

Kipish

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Hallo Boardies,

ich habe da mal eine Frage und hoffe auch mir kann geholfen werden.

Ich habe einen Abschluss als Dipl.-Ing. (BA) und sitze auf einer E10 Stelle.

In einem Beschluss der KMK, Link hier:

https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1995/1995_20_09-Berufsakademien.pdf

wurde empfohlen, das ein BA Abschluss unter einigen Voraussetzungen (sind bei mir gegeben) einem FH Abschluss gleichwertig zu setzen ist.

In diversen Eingruppierungsvorschlägen findet man BA-Abschlüsse selten bis garnicht. Aber kann ich nicht von einer E11 Einstufung ausgehen?

Oder sehe ich das verkehrt und hätte das vor Vertragsunterzeichnung beanstanden müssen?

Liebe Grüße
Lars

Spid

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Antw:Einstufung mit Abschluss Berufsakademie (BA) im TV-L
« Antwort #1 am: 17.12.2019 10:18 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Beschlüsse der KMK sind unbeachtlich. Für Eingruppierungsvorschläge gilt das gleiche.

Bastel

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Antw:Einstufung mit Abschluss Berufsakademie (BA) im TV-L
« Antwort #2 am: 17.12.2019 10:48 »

In diversen Eingruppierungsvorschlägen findet man BA-Abschlüsse selten bis garnicht. Aber kann ich nicht von einer E11 Einstufung ausgehen?


Man bekommt auch nicht mit einem FH Abschluss automatisch die E11, falls das deine Frage war.

Novus

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Antw:Einstufung mit Abschluss Berufsakademie (BA) im TV-L
« Antwort #3 am: 17.12.2019 11:01 »

In diversen Eingruppierungsvorschlägen findet man BA-Abschlüsse selten bis garnicht. Aber kann ich nicht von einer E11 Einstufung ausgehen?

Oder sehe ich das verkehrt und hätte das vor Vertragsunterzeichnung beanstanden müssen?


Ja, es geht lediglich um die Tätigkeit nicht um den erworbenen Abschluss oder Bildungsstand.
Du könntet auch eine E2 Stelle als Haus- und Küchenhilfe annehmen ...

nichts_tun

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Antw:Einstufung mit Abschluss Berufsakademie (BA) im TV-L
« Antwort #4 am: 17.12.2019 23:09 »
Soweit mir bekannt ist, gibt es nur noch in Sachsen Berufsakademien. Nach dem Sächsischen Berufsakademiegesetz sind Bachelor-Abschlüsse der Berufsakademien Abschlüssen von Fachhochschulen und Hochschulen gleichgestellt, § 14 Abs. 5 SächsBAG.

Hinsichtlich der Übertragung auszuübender Tätigkeiten spielt das, wie die Vorredner ausführten, keine Rolle. Was sind Eingruppierungsvorschläge? Die Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit und den Regelungen der Anlage A zum TV-L; Vorschriften zu den Ingenieuren sind in Teil II, Abschnitt 22 geregelt.

Valrak

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Antw:Einstufung mit Abschluss Berufsakademie (BA) im TV-L
« Antwort #5 am: 21.12.2019 00:16 »
Hallo!

Zuerst möchte ich mich der ersten Antwort anschließen - Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung nach Abschlüssen dürfte eigentlich nur noch im Lehrer-Bereich verbreitet sein (TV EntgO-L).

Bei einem Dipl.-Ing. vermute ich mal den ehemaligen technischen Dienst, so dass die E 10 wahrscheinlich das Einstiegsamt darstellen dürfte. Wenn die Tätigkeit nicht mehr hergibt - die Tätigkeitsmerkmale also nicht höher zu bewerten sind, könnte die E 10 also durchaus korrekt sein.

Ein Abschluss, der einem FH-Abschluss gleichwertig ist, eröffnet den Einstieg in die 1. Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) mit einer Bandbreite von E 9 (jetzt E 9b) bis zur E 12. Die Eingruppierung ergibt sich dann aus der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

Ich kenne zum Beispiel viele mit einem Abschluss als Dipl.-Verwaltungswirt (FH) (ehemals nichttechnischer Dienst), die zum Teil seit Jahrzehnten auf einer BAT IVb --> TV-L E 9 --> TV-L E 9b Stelle sitzen.

Spid

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Antw:Einstufung mit Abschluss Berufsakademie (BA) im TV-L
« Antwort #6 am: 21.12.2019 07:39 »
Das Beamtensprechgebrabbel ist für Tarifbeschäftigte völlig unbeachtlich. Der einzige Punkt, wo hier ausnahmsweise Beamtenrecht ins Spiel kommt, ist das Rekurrieren der tariflichen Regelung der Voraussetzung in der Person des Abschnitts 22.1 als erfolgreichen Besuch einer Schule, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene berechtigen. Das gilt zwar - soweit ich das übersehe - in allen Ländern für die akkreditierten Bachelorabschlüsse von BA, hinsichtlich der staatlichen Abschlussbezeichnungen (Dipl... (BA)) hat die Gleichstellungsempfehlung der KMK zwar seinerzeit Eingang ins damals einheitliche Beamten- und Laufbahnrecht gefunden, nach der Föderalismusreform jedoch nicht in alle landesrechtliche Regelungen - mit den jeweiligen tariflichen Folgen der Erfüllung oder Nichterfüllung der Voraussetzung in der Person im jeweiligen Land.