Soweit mir bekannt ist, gibt es nur noch in Sachsen Berufsakademien. Nach dem Sächsischen Berufsakademiegesetz sind Bachelor-Abschlüsse der Berufsakademien Abschlüssen von Fachhochschulen und Hochschulen gleichgestellt, § 14 Abs. 5 SächsBAG.
Hinsichtlich der Übertragung auszuübender Tätigkeiten spielt das, wie die Vorredner ausführten, keine Rolle. Was sind Eingruppierungsvorschläge? Die Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit und den Regelungen der Anlage A zum TV-L; Vorschriften zu den Ingenieuren sind in Teil II, Abschnitt 22 geregelt.