Autor Thema: Fristende  (Read 5180 times)

512BB

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Antw:Fristende
« Antwort #15 am: 14.12.2019 21:50 »
Wie hoch kann denn eine Entschädigungszahlung ausfallen?

Bis zur Höhe des aufgrund der Nicht-Einladung enstandenen Schadens. Da muss man vorsichtig sein, sonst verlangt der AG noch virtuelle Beratungsgebühren, da sich der Bewerber ja die Kosten der Anreise zum Vorstellungsgespräch gespart hat!

Jennsi

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Antw:Fristende
« Antwort #16 am: 15.12.2019 14:23 »
Wegen der Überlegung, ich habe mich inzwischen auf eine andere Stelle bei dieser Behörde beworben und werde nichts unternehmen. Falls ich allerdings wieder nicht eingeladen werden sollte ...


BStromberg

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Antw:Fristende
« Antwort #17 am: 19.12.2019 08:04 »
Wie hoch kann denn eine Entschädigungszahlung ausfallen?

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Rechtsprechungs%C3%BCbersicht/rechtsprechungsuebersicht_zum_antidiskriminierungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=25

In der Spannweite zwischen 1 bis 6 Monatsgehälter kann sich das (theoretisch) durchaus bewegen, wobei ja zunächst einmal eine diskriminierende Handlung dem Grunde nach festgestellt werden müsste, für die es keine Rechtfertigungsgründe geben darf. Danach wird sich der zuständige Richter u.a. anschauen, wie schwer ein arbeitgeberseitiges Fehlverhalten wiegt. Dazu wird er/sie sich im Rahmen der richterlichen Ergebnisfindung/Abwägung auch vergleichbare Sachverhalte aus bereits ergangenen Rechtsstreitigkeiten anschauen.

"Reich" wird man damit jedenfalls nicht. Ein solches Verfahren würde ich persönlich nur durchführen, wenn es mir aus idealistischen Gründen wichtig wäre. Man bedenke: solche Verfahren sind langwierig, mitunter kräftezehrend und auch nicht zum Nulltarif zu haben. Will man das?

Wenn Sie sich entscheiden, zu prozessieren, dann halten Sie uns doch mal mit Eckpunkten hier im Forum auf dem Laufenden! Bei diesem Unterfangen viel Glück/Erfolg, wünsche Ihnen aber viel mehr, dass Sie mit 2019 auf versöhnlichere Art und Weise abschließen, als mit einem solchen Rechtsstreit ins neue Jahr zu starten.

 
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Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)