Autor Thema: MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?  (Read 5165 times)

clarion

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Hallo,

Ich bin kein Personaler aber durch Krankheiten bei MA stark beeinträchtigt. Bei uns sind 10% der Belegschaft schon länger als ein Jahr wegen verschiedener schwerwiegender Gesundheitsprobleme krank. Wir haben ein sehr hohes Durchschnittsalter. Vier Kollegen sind schon ausgesteuert und mussten Rentenanträge stellen. Sie bekommen jetzt Arbeitslosengeld. Trotzdem müssen wir für die Kollegen die Stellen frei halten, solange die Rentenanträge nicht beschieden sind. Das sagt zumindest unser Personaldezernat. Bei einer Kollegin liegt der Rentenantrag über ein Jahr bei der RV.

Wir versuchen natürlich befristete Krankheitsvertretungen einzustellen und stellen die Entfristung im Fall der doch sehr wahrscheinlichen Berentung in Aussicht. Der Arbeitsmarkt ist derartig leer, dass kaum einer es nötig hat, eine befristete Stelle annehmen zu müssen. Bisher haben wir nur eine einzige Krankheitsvertretung gefunden. Ergo gehen wir noch Gesunden langsam wegen der vielen Arbeit am Stock.

Ist es tatsächlich so, dass man auch bei Aussteuerungen den Arbeitsplatz frei halten muss, obwohl die Kollegen ALG bekommen? Darf sich die RV beliebig viel Zeit mit den Rentenbescheiden lassen?

WasDennNun

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #1 am: 18.12.2019 07:51 »
Ist es tatsächlich so, dass man auch bei Aussteuerungen den Arbeitsplatz frei halten muss, obwohl die Kollegen ALG bekommen? Darf sich die RV beliebig viel Zeit mit den Rentenbescheiden lassen?
Beides ist für euch als AN nicht relvant.
Warum macht ihr euch die Probleme des AG zu eigene?

Nicht ihr müsst diese Stellen freihalten, sondern der AG hat entschieden diese Stellen frei zuhalten.
Folglich seine Entscheidung seine Probleme.

clarion

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #2 am: 18.12.2019 08:05 »
Hallo,

wir machen uns die Probleme nicht zu eigen. Es sind unsere Probleme. Denn wir bekommen den Druck von den Bürgern, weil die Bearbeitung nur schleppend läuft. Wegen Fördergelder sind auch manchmal Stichtage einzuhalten, vor denen regelmäßig massig Überstunden aufgebaut werden.

Verstehe ich Deine Aussage richtig, dass es keine Verpflichtung aus Gesetz oder Tarifvertrag gibt, nach einer Aussteuerung den Arbeitsplatz frei zu halten?

Lars73

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #3 am: 18.12.2019 08:14 »
Soweit der Arbeitgeber dem Haushaltsrecht unterliegt sind die Stellen weiterhin besetzt. Ob die Möglichkeit besteht Leerstellen oder Ersatzplanstellen etc. auszubringen muss man auf der Basis des Landeshaushaltsrechts prüfen. Meist eher nicht. Trotzdem hat fast jede Behörde auf der Gesamtebene einige Gestaltungsreserven und -optionen. Diese werden aber nicht genutzt werden, wenn es funktioniert...

Die Überstunden werden vom Personalrat genehmigt? Ohne zu hinterfragen wie man die Situation verbessern kann?


Bastel

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #4 am: 18.12.2019 08:14 »
Hallo,

wir machen uns die Probleme nicht zu eigen. Es sind unsere Probleme. Denn wir bekommen den Druck von den Bürgern, weil die Bearbeitung nur schleppend läuft. Wegen Fördergelder sind auch manchmal Stichtage einzuhalten, vor denen regelmäßig massig Überstunden aufgebaut werden.


Es sind nicht eure Probleme. Ihr schuldet dem AG round about 40h durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche. Was nicht geschafft wird, bleibt liegen. Werden die Überstunden bei euch angeordnet?

Spid

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #5 am: 18.12.2019 08:23 »
Bei der Anordnung von Überstunden sind ja auch Ankündigungsfristen einzuhalten und sie sind entsprechend zu entgelten. Massig Überstunden sind halt auch eine schöne Gehaltserhöhung.

öfföff

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #6 am: 18.12.2019 18:22 »
Wie ist "Aussteuerung eines Angestellten TV-L Mitarbeiters" definiert? Was ist das? Nie gehört

Lars73

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #7 am: 18.12.2019 18:39 »
Mit aussteuern wird die Beendigung der Krankengeldzahlung wegen erreichen der maxinalen Dauer des Abspruches bezeichnet.

clarion

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #8 am: 18.12.2019 22:19 »
Hallo,

Aussteuern bedeutet hier, Kranke sind nach 78 Wochen Gesamtkrankheitsdauer ausgelaufen. Man ist dann gezwungen, einen Rentenantrag oder Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.

Der PR ist mir hier nicht durchsetzungsstark genug. Ich suche selbst Argumente füg. Der Haus Spitze. Die Überstunden sind nicht angeordnet, Sondern es wird stillschweigend auf eine hohe Arbeitsmoral gesetzt. Die Zeiten gehen auf ein Arbeitszeitenkonto und werden abgefeiert. Während des “Abfeierns“ türmt sich ein neuer Berg. Die Kollegen haben auch nichts dagegen ausnahmsweise Arbeitsspitzen abzufangen, aber das ist mittlerweile ein Dauerzustand. Zusätzlich bleiben die nicht zeitkritischen Routinearbeiten liegen, was bei unseren “Kunden“ nicht gut ankommt.

Ich nehme aus der Diskussion mit, dass Aussteuerung nicht bedeutet, dass die Stelle frei ist. Vorsichtige Hausspitzen warten zur Sicherheit bis der Rentenantrag durch ist und die anderen basteln kreative Lösungen.

Spid

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #9 am: 19.12.2019 00:19 »
Also sind es keine Überstunden - und Ihr macht Euch die Probleme des AG zu Euren. Einfach nur die geschuldete Arbeitszeit erbringen und den AG darauf aufmerksam machen, was liegen bleibt. Er kann dann Überstunden anordnen oder es ist nicht wichtig. Ob irgendwas erledigt wird, ist nicht Euer Problem. Die Probleme der Bürger ebensowenig.

WasDennNun

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #10 am: 19.12.2019 07:02 »
Hallo,

wir machen uns die Probleme nicht zu eigen. Es sind unsere Probleme.
Nein, es ist nicht euer Problem.
Zitat
Denn wir bekommen den Druck von den Bürgern, weil die Bearbeitung nur schleppend läuft.
Dem Bürger kann man mitteilen, dass man unterbesetzt ist und man, wenn man Druck ausüben möchte, ein Schreiben an die Hausspitze oder der Übergeordneten Behörde schreiben sollte.
Zitat
Wegen Fördergelder sind auch manchmal Stichtage einzuhalten, vor denen regelmäßig massig Überstunden aufgebaut werden.
Auch hier: Den AG darauf hinweisen, dass diese Fristen verstreichen, sofern er nicht Überstunden anordnet. Bzw. dem AG auffordern mitzuteilen von welchen Vorgängen die Fristen verstreichen sollen.
Zitat
Verstehe ich Deine Aussage richtig, dass es keine Verpflichtung aus Gesetz oder Tarifvertrag gibt, nach einer Aussteuerung den Arbeitsplatz frei zu halten?
Der AG bestimmt wie viel MA er hat, einstellt oder für Krankheitsfälle vorhält. Wenn er in seiner Personalplanung zu knapp kalkuliert, dann ist es selbstverschuldet.
Auch wenn er Haushaltsrechtlich keine Mittel hat, so ist es ja selbstauferlegt, denn den Haushalt bestimmt der AG selber.

Valrak

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #11 am: 20.12.2019 23:32 »
Hallo!

Rein haushaltsrechtlich ist es tatsächlich so, dass die Stellen noch besetzt sind - erst wenn tatsächlich eine volle unbefristete EU-Rente gewährt wird, wird das Arbeitsverhältnis (AV) beendet und die Stelle wird unbefristet frei. Bei einer befristeten vollen EU-Rente wird das AV auch nur ruhend gestellt und man könnte nur eine befristete Ersatzeinstellung vornehmen. Wenn nur eine teilweise EU-Rente gewährt wird, kann der Beschäftigte sogar das AV in Teilzeit fortzusetzen - dann hätte man nur einen Teilzeit-Rest, den man neu besetzen könnte. Ist alles in § 33 TV-L geregelt.

Wie viele schon geschrieben haben, ist das aber eigentlich ein Problem des Arbeitgebers. Gibt es bei euch Regelungen zu Überlastungsanzeigen? Diese dienen dazu, den Arbeitgeber schriftlich und aktenkundig auf solche Mißstände aufmerksam zu machen. Selbst wenn es bei euch keine entsprechenden Regelungen gibt, würde ich empfehlen, dem Arbeitgeber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten...

Damit will ich jetzt nicht sagen, dass die verbliebenen Beschäftigten auf den Modus "Dienst nach Vorschrift" umschalten sollen und nur noch die geschuldeten 40 Stunden leisten sollen. Wie oben genannt, ist es für den Arbeitgeber in solchen Situationen auch nicht leicht, eine Nachbesetzung bzw. Vertretung zu ermöglichen. Eine Überlastungsanzeige ist für den einzelnen Beschäftigten aber eine Absicherung, falls tatsächlich massive Beschwerden kommen sollten und die Bürger mit ihren Anwälten auf der Matte stehen - dann kann man darauf verweisen und der Arbeitgeber ist in der Pflicht.

Spid

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Antw:MA ausgesteuert, trotzdem Stellen freihalten?
« Antwort #12 am: 21.12.2019 00:16 »
Warum sollten die TB etwas anderes als ihre geschuldete Arbeitsleistung erbringen?