Hallo!
Rein haushaltsrechtlich ist es tatsächlich so, dass die Stellen noch besetzt sind - erst wenn tatsächlich eine volle unbefristete EU-Rente gewährt wird, wird das Arbeitsverhältnis (AV) beendet und die Stelle wird unbefristet frei. Bei einer befristeten vollen EU-Rente wird das AV auch nur ruhend gestellt und man könnte nur eine befristete Ersatzeinstellung vornehmen. Wenn nur eine teilweise EU-Rente gewährt wird, kann der Beschäftigte sogar das AV in Teilzeit fortzusetzen - dann hätte man nur einen Teilzeit-Rest, den man neu besetzen könnte. Ist alles in § 33 TV-L geregelt.
Wie viele schon geschrieben haben, ist das aber eigentlich ein Problem des Arbeitgebers. Gibt es bei euch Regelungen zu Überlastungsanzeigen? Diese dienen dazu, den Arbeitgeber schriftlich und aktenkundig auf solche Mißstände aufmerksam zu machen. Selbst wenn es bei euch keine entsprechenden Regelungen gibt, würde ich empfehlen, dem Arbeitgeber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten...
Damit will ich jetzt nicht sagen, dass die verbliebenen Beschäftigten auf den Modus "Dienst nach Vorschrift" umschalten sollen und nur noch die geschuldeten 40 Stunden leisten sollen. Wie oben genannt, ist es für den Arbeitgeber in solchen Situationen auch nicht leicht, eine Nachbesetzung bzw. Vertretung zu ermöglichen. Eine Überlastungsanzeige ist für den einzelnen Beschäftigten aber eine Absicherung, falls tatsächlich massive Beschwerden kommen sollten und die Bürger mit ihren Anwälten auf der Matte stehen - dann kann man darauf verweisen und der Arbeitgeber ist in der Pflicht.