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Arbeitslosengeld 1 statt Krankengeld

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magnumthevoice:
Hallo,

mir hat im Rahmen einer längeren Erkrankung die PKV den Krankentagegeldtarif gekündigt!
Werde ich nun länger als 6 Wochen krank, bekomme ich Arbeitslosengeld 1.

Meine Frage lautet nun, ob ich in diesem Fall auch einen Anspruch auf Krankengeldzuschuss durch den Arbeitgeber habe?

Legends277:
Wie ich mich auskenne. Während Sie krank sind, bekommen Sie bis zu sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld. Nach dieser sogenannten Leistungsfortzahlung haben Sie in der Regel Anspruch auf Krankengeld. ... Sie bekommen als Krankengeld den gleichen Betrag, den vorher die Agentur für Arbeit als Arbeitslosengeld gezahlt hat.

Lars73:

--- Zitat von: magnumthevoice am 18.12.2019 16:07 ---Werde ich nun länger als 6 Wochen krank, bekomme ich Arbeitslosengeld 1.

--- End quote ---
Auf welcher Rechtsgrundlage? Die Voraussetzungen für einen Anspruch nach Paragraph 145 SGB III werden noch nicht erfüllt sein.

Um Ansprüche auf Krankengeldzuschuss beurteilen zu können ist die Angabe der anzuwendenen Regelung erforderlich.

yamato:
Sie sollten erst mal prüfen ob die Kündigung überhaupt rechtens ist. In vielen Versicherungsbedingungen ist eine Kündigung nämlich nur bei Beitragsrückständen möglich.

Sollte Sie rechtens sein bleibt evtl. ein Wechsel in den Basistarif der m.W. Krankentagegeld automatisch enthält aber vermutlich teurer als Ihr jetziger Tarif ist.

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