Guten Tag,
Ich benötige eure Hilfe!
Mein Fall:
(Im ÖD seit 2006)
01.05.2016 Eingruppierung in die E9 mit 7 Jahren Laufzeit in Stufe 3 (Zuordnung zu Stufe 2)
01.05.2018 Erreichen der E9 Stufe 3 ( Gehalt 3172,55€)
31.12.2018 Aufspaltung E9 in a und b
01.01.2019 Überleitung in die E9a Stufe 3 mit Tabellenentgelt 3177,31€
Ich habe mir den Paragraphen 29b Absatz 2, der mich betrifft durchgelesen: (Hier kopiere ich die relevante Info)
Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, erhalten bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4.
Folglich müsste ich ( so wie es hier auf der Seite im Thema Überleitung steht) 3272,55€ bekommen, ansonsten verdiene ich nur 5€ mehr im Monat als 2018.
Das LBV sieht das nicht so und will sich auch nicht belehren lassen.
Wass soll ich tun ? Liege ich überhaupt richtig?
Heute habe ich eine Forderung von 300€ erhalten, die mir von meinem Dezembergehalt abgezogen werden sollen.
Vielen Dank !!!!!