Autor Thema: Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit  (Read 2000 times)

FBFlo

  • Gast
Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.

Eine Frage,

Wein ich jemand in E9a Stufe 5 habe, der eine höherwertige Tätigkeit als Vertretung im Krankheitsfall ausübt, bekommt dieser Mitarbeiter eine Zulage gemäß §14 i.V.m. §17 ABS.4 Satz 1 bis 3 Tv-L
Dementsprechend wäre die Zulage nur der Garantiebetrag da die E9b dann Stufe 4 wäre somit also eine Nullnummer?
Dementsprechend w-re der Garantiebetrag in Höhe von 180 EUR als Zulage auszuzahlen.

Langt hier ein Schreiben an die Beschäftigte oder muss der AV angepasst werden.

Gruß
Flo
« Last Edit: 18.12.2019 19:52 von FBFlo »

Spid

  • Gast
Antw:Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
« Antwort #1 am: 18.12.2019 19:57 »
Ja, 180€ Garantiebetrag ist korrekt.

Weder ein Schreiben noch eine Änderung des Arbeitsvertrages ist erforderlich.