Autor Thema: Mündliche Ablehnung  (Read 2451 times)

VanTa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Mündliche Ablehnung
« am: 19.12.2019 10:12 »
Hallo zusammen

Vor einiger Zeit habe ich mir meine Arbietsplatzbeschreibung aushändigen lassen. (Universität)
Diese ist aber seid mitlerweile 7 Jahren nicht mehr aktuell. Momentane Eingruppierung TV-L 7/6.
Eine schriftliche Bitte um Überprüfung meiner Arbeitsplatzbeschreibung und Höhergruppierung, erhielt ich von meinem Betriebsleiter nur eine mündliche Ablehnung. (mit meinem direkten Vorgesetzten wurde eine neue bzw. richtige Arbeitsplatzbeschreibung erarbeitet und hinzugefügt)
Auf nachfragen das ich dieses Bitte schriftlich bestätigt habe möchte wurde dies auch verneint und abgelehnt.
Desweitern wurde die Überprüfung nicht weitergesendet (Personalverwaltung Uni).
Nachfragen bei dem Betriebsrat erbrachten auch keine Antworten. Ich muss das so "hinnehmen".
Frage:
Steht mir eine schriftliche Ablehnung zu oder genügt dies mündlich ohne jegliche Gründe?

Danke und LG
 

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Mündliche Ablehnung
« Antwort #1 am: 19.12.2019 10:21 »
Dann mach doch nur die Dinge, die in der Arbeitsplatzbeschreibung (alt) drin stehen und informiere Personalverwaltung direkt, dass du keine andere Dinge machen darfst!, die dort nicht drin stehen.
Und das du (und dein direkter Vorgesetzter) das PA bittest zu betätigen, dass die Dinge in der Arbeitsplatzbeschreibung (neu) deine auszuübenden Tätigkeiten sind, da diese auszuüben sind, damit der laden läuft.

Dein Betriebsleiter nimmst du in Kopie mit rein.

Spid

  • Gast
Antw:Mündliche Ablehnung
« Antwort #2 am: 19.12.2019 10:45 »
Der AG könnte es auch zum Anlaß einer Abmahnung nehmen, wenn Du nicht tust, was Du sollst.

VanTa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Mündliche Ablehnung
« Antwort #3 am: 19.12.2019 10:49 »
Dann mach doch nur die Dinge, die in der Arbeitsplatzbeschreibung (alt) drin stehen und informiere Personalverwaltung direkt, dass du keine andere Dinge machen darfst!, die dort nicht drin stehen.
Und das du (und dein direkter Vorgesetzter) das PA bittest zu betätigen, dass die Dinge in der Arbeitsplatzbeschreibung (neu) deine auszuübenden Tätigkeiten sind, da diese auszuüben sind, damit der laden läuft.

Dein Betriebsleiter nimmst du in Kopie mit rein.

Guter Vorschlag.
Nur denke ich das es hier niemanden interessiert und sich niemand über die Konsequensen bewußt ist, selbst wenn ich sie erkläre. :(

Aber ist das der Sinn wenn man seinen Job und direktes Umfeld liebt? Unsere Abteilung wird darunter leider und noch viel mehr unsere Kundschaft.
Faire Bezahlung für einen guten Job!!!

Kaffeetassensucher

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 374
Antw:Mündliche Ablehnung
« Antwort #4 am: 19.12.2019 11:00 »
Aber ist das der Sinn wenn man seinen Job und direktes Umfeld liebt? Unsere Abteilung wird darunter leider und noch viel mehr unsere Kundschaft.

Tja, so hart es klingen mag, aber: Im Zweifelsfall dankt es einem halt keiner, wenn man seinen Job "liebt".

Und alles andere sind, wie dir andere sicher auch noch sagen werden, nicht deine Probleme, sondern die Organisationsprobleme deines Arbeitgebers.