Autor Thema: Eingruppierung Techniker  (Read 5999 times)

Oskar

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Eingruppierung Techniker
« am: 19.12.2019 14:40 »
Hallo Forumgemeinde,

ich habe mal eine Frage zur Eingruppierung eines Technikers auf der Stelle eines Bauhofleiters.

Die Stelle ist mit der Anforderung ausgeschrieben eine handwerkliche oder technische Berufsausbildung (möglichst Meister oder Techniker) mit mehrjähriger Erfahrung.

Wie müsste diese Stelle eingruppiert werden?

Dazu ist in der Ausschreibung nichts zu finden. Ich habe dort mal nachgefragt und die  gute Frau, die für Personal zuständig ist meinte man würde mur die EG 5 bekommen.

Ist das nicht unrealistisch wenn man schon einen Meister oder Techniker für die Stelle haben möchte?

MfG

Spid

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #1 am: 19.12.2019 14:41 »
Stellen werden nicht eingruppiert, TB sind es - und zwar entsprechend der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit.

Nein.

Lars73

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #2 am: 19.12.2019 14:50 »
Die Chance einen Techniker oder Meister für E5 zu bekommen dürfte gering sein. Ist aber ja auch keine zwingende Voraussetzung für die Stelle.

Ob die E5 die tatsächliche EIngruppierung für die Aufgabe ist kann man ohne Kenntnis der Aufgaben nicht einschätzen.

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber auch eine Habilitation für eine Putzkraft wünschen. Vermutlich wird er dann aber keinen solchen Bewerber finden.

Oskar

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #3 am: 19.12.2019 15:08 »
folgendes Aufgabengebiet:
-fachliche u. organisatorische Leitung des Gemeindebauhofes
-selbstständige, wirtschaftliche u. effiziente Planung von Arbeits- u. Personaleinsatz sowie von Fahrzeugen u.   
 Geräten inkl. Mittelbewirtschaftung
-Überwachung u. Organisation der Verkehrssicherungspflichten sowie der Arbeitssicherheit
-Organisation, fachliche Anleitung, Kontrolle und Abrechnung von Unterhaltungs- u. Pflegearbeiten an
 kommunalen Grünflächen, Straßen, Parks, Spielplätzen, Friedhöfen, Gewässern u. sonstigen Grundstücken
-Beschaffung, Verwaltung u. Organisation der Pflege von Geräten, Ausrüstungsgegenständen u. Fahrzeugen
-Planung, Organisation u. Durchführung des Winterdienstes
-enge Zusammenarbeit u. Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung
-Mitwirkung beim Arbeits- u. Gesundheitsschutz

@lars73
@Spid

Amunsen

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #4 am: 19.12.2019 15:24 »
Nach meiner Einschätzung ist das reine Verhandlungssache! Eine Technikerstelle oder gar Meisterstelle mit EG 5 auszuschreiben ist schon dreist und eigentlich eine Frechheit. Wenn Du, als "Meister" dementsprechende Berufserfahrung mitbringst würde ich minimum bei EG 7 eher EG 8 beginnen.
Nebenbei bemerkt, der Fachkräftemangel ist in den Köpfen der Geschäftsleiter Etagen zum größten Teil leider noch nicht angekommen, das spiegelt sich in den teils hanebüchenden Eingruppierungsangeboten des Stellenmarktes deutlich wieder. Es wird in den kommenden Jahren in gewissen Bereichen des öffentlichen Dienstes ein böses Erwachen geben!

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #5 am: 19.12.2019 15:39 »
Ähhh...SOFERN dies entsprechende Tätigkeiten eines Technikers bzw Meisters sind, dann gehts bei EG8 los. Ich sehe dies allerdings nicht...

Vielseitige Fachkenntnisse vermag ich nicht zu erkennen, daher halte ich EG 5 nicht für abwegig. Da wird man nur halt keinen Bauhhofleiter für bekommen...

Apek

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #6 am: 20.12.2019 09:37 »
Wird schwierig da jemanden für EG5 zu bekommen.
Vor allem dann nicht, wenn es "gute Konkurrenzangebote" gibt.
Kleinstadt in Oberfranken mit ca. 13.000 Einwohnern, ebenfalls Ausschreibung Bauhofleitung. Gefordert Straßenbauer o.ä. mit Meister und/oder Techniker. Bieten EG9c an. Ob das jetzt beim Aufgabenzuschnitt korrekt ist sei mal dahingestellt. Aber mit dem Angebot lässt sich sicherlich eher jemand finden.

Spid

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #7 am: 20.12.2019 09:41 »
Naja, Technikertätigkeiten sind es definitiv nicht. Meistertätigkeiten halte ich nicht für abwegig - sind ja Anteile Betriebsführung dabei und wenn man von einem einheitlichen Arbeitsvorgang aufgrund Leitungstätigkeit ausgeht... Dann aber auch nur E8.

Landsknecht

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #8 am: 20.12.2019 12:26 »
Bei uns sind alle Bauhofmeister in E9a eingruppiert, die Tätigkeiten sind identisch mit den aufgeführten. Voraussetzung ist jedoch Meisterbrief in einem Baugewerbe oder Landschaftsgärtnermeister. Techniker reicht nicht aus.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #9 am: 23.12.2019 13:23 »
Ich kenne im Vergleich auch nur Bauhofleiter in EG9.

clericus organization

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #10 am: 23.12.2019 16:48 »
In unserer Stadt (ca. 10.000 EW) ist der Bauhofleiter in die 9c eingruppiert. Mitarbeiterverantwortung 10 - 15.
Techniker sind m.E. bis in die 9b eingruppiert.


Spid

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #11 am: 23.12.2019 16:56 »
Angesichts des Brusttons der Überzeugung, mit der hier Eingruppierungen verkündet werden, stellt sich mit die Frage nach der Grundlage, auf der das geschieht: haben diejenigen sich eine auf Sach- und Fachkunde im Eingruppierungsrecht beruhende Rechtsmeinung gebildet oder plappern sie unreflektiert die Rechtsmeinung des oder gar nur die Bezahlung durch den AG nach?

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #12 am: 23.12.2019 17:01 »
Sie geben nur kund, wie andere AGs vergüten. Ich sehe insoweit darin keinen Brustton der Überzeugung zur korrekten Eingruppierung, sondern allenfalls eine Teilung von Informationen.

Letztlich kommt es auf die konkret auszuübenden Tätigkeiten beim jeweiligen AG an.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #13 am: 23.12.2019 17:07 »
In unserer Stadt (ca. 10.000 EW) ist der Bauhofleiter in die 9c eingruppiert. Mitarbeiterverantwortung 10 - 15.
Techniker sind m.E. bis in die 9b eingruppiert.
Ist uU keine Eingruppierung sondern nur eine Bezahlung der EGx, klingt aber nach Eingruppierungsirrtum.

Spid

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Antw:Eingruppierung Techniker
« Antwort #14 am: 23.12.2019 17:12 »
Sie geben nur kund, wie andere AGs vergüten. Ich sehe insoweit darin keinen Brustton der Überzeugung zur korrekten Eingruppierung, sondern allenfalls eine Teilung von Informationen.

Letztlich kommt es auf die konkret auszuübenden Tätigkeiten beim jeweiligen AG an.

Ohne jede Einschränkung und ohne Vorbehalt wurde jeweils von Eingruppierung geschrieben!