Hallo ins Rund,
ich hoffe, es kennt sich jemand aus und kann mir etwas weiterhelfen.
Ich bin Angestellte im Sozialamt eines LK, wir bearbeiten dort das komplette BuT für jegliche Antragsteller (SGBII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asyl u. SGBXII) Ich arbeite mit 3 anderen Kollegen seit Beginn an dort, also seit es das BuT gibt (2011) Wir sind in EG 5 eingruppiert. 3 meiner Kollegen haben keine Verwaltungsausbildung, meine andere Kollegin und ich haben sie. Soviel zum besseren Verständnis.
Wir haben 2012 und 2015 einen Antrag auf Höhergruppierung auf EG6 gestellt. Beide male wurden diese abgeschmettert, mit der Begründung, die Stelle gäbe eine Höhergruppierung nicht her.
Dann kam ja im Zuge der Tarifautonomie 2017 die Möglichkeit, noch einmal einen Antrag zu stellen bis Ende 2017 zu stellen. Leider haben wir dies nicht gemacht, da ja die Anträge bereits zweimal abgeschmettert wurden (ja, ich weiß, schön blöd von uns..) Eine Kollegin hat dies gemacht, diese wird jetzt auch rückwirkend mit EG 6 bezahlt (was ihr auch alle gönnen!)
Dieses Jahr im Sommer hat sich eine Kollegin von uns intern auf eine andere Stelle beworben. In diesem Zusammenhang meinte unser Abteilungsleiter, die Stelle doch höher bewerten zu lassen, damit diese mit EG 6 ausgeschrieben werden kann. Dies ging durch.
Die Stelle hat allerdings eine ungelernte Kraft bekommen, die jetzt auch mit EG 5 eingruppiert ist. Wir sind jetzt also alle, bis auf eine Kollegin, die rechtzeitig den Antrag gestellt hat, weiterhin mit EG 5 beschäftigt, sollte sich allerdings im Zuge einer (zukünftigen) Stellenausschreibung jemand mit Verwaltungsausbildung bewerben, würde dieser sofort mit EG 6 eingestellt werden.
Meine Frage in diesem Zusammenhang: können wir hier noch etwas machen, (ausser uns anderwertig weg bewerben
)oder ist dies aussichtslos?