Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Techniker
Kaiser80:
Ähhh...SOFERN dies entsprechende Tätigkeiten eines Technikers bzw Meisters sind, dann gehts bei EG8 los. Ich sehe dies allerdings nicht...
Vielseitige Fachkenntnisse vermag ich nicht zu erkennen, daher halte ich EG 5 nicht für abwegig. Da wird man nur halt keinen Bauhhofleiter für bekommen...
Apek:
Wird schwierig da jemanden für EG5 zu bekommen.
Vor allem dann nicht, wenn es "gute Konkurrenzangebote" gibt.
Kleinstadt in Oberfranken mit ca. 13.000 Einwohnern, ebenfalls Ausschreibung Bauhofleitung. Gefordert Straßenbauer o.ä. mit Meister und/oder Techniker. Bieten EG9c an. Ob das jetzt beim Aufgabenzuschnitt korrekt ist sei mal dahingestellt. Aber mit dem Angebot lässt sich sicherlich eher jemand finden.
Spid:
Naja, Technikertätigkeiten sind es definitiv nicht. Meistertätigkeiten halte ich nicht für abwegig - sind ja Anteile Betriebsführung dabei und wenn man von einem einheitlichen Arbeitsvorgang aufgrund Leitungstätigkeit ausgeht... Dann aber auch nur E8.
Landsknecht:
Bei uns sind alle Bauhofmeister in E9a eingruppiert, die Tätigkeiten sind identisch mit den aufgeführten. Voraussetzung ist jedoch Meisterbrief in einem Baugewerbe oder Landschaftsgärtnermeister. Techniker reicht nicht aus.
JahrhundertwerkTVÖD:
Ich kenne im Vergleich auch nur Bauhofleiter in EG9.
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