Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Trennungsgeld nach § 6 TGV
Mamba:
Hallo*
ich wurde dieses Jahr u einer anderen Dienststelle abgeordnet und habe Trennungsgeld für das tägliche penedeln zurück zum Wohnort bezogen (über 30km).
Nun stellt sich mir in Hinblick auf die Steuererklärung für 2019 die Frage, ob überhaupt noch Fahrtkosten für den Zeitraum des Trennungsgeldbezuges berücksichtigt werden können!? Oder heisst es in dem Sinne "du hast ja schonmal Geld für die Aufwendungen der Strecke erhalten".
Danke im Vorraus.
Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
Asperatus:
Wurde mit dem eigenen Kfz gependelt?
Die steuerlich ansetzbaren Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit übersteigen in der Regel die Erstattung durch den Dienstherrn.
Bei § 6 TGV wird bei mehr als 11-stündiger Abwesenheit ein Verpflegungszuschuss von 2,05 Euro gewährt, unter 11 Stunden keiner. Steuerlich können jedoch 12 Euro geltend gemacht werden (ab 2020: 14 Euro), zumindest für die ersten drei Monate der Abordnung.
Fahrtkosten werden vom Dienstherrn grundsätzlich nur mit 20 Cent erstattet und die Wegstrecke zur regelmäßigen Dienststätte abgezogen. Steuerlich kann die gesamte Strecke geltend gemacht werden und zwar mit 30 Cent. Können individuell höhere Kosten nachgewiesen werden, auch mehr (Tankquittungen, Steuer, Versicherung, Abschreibung, Kreditkosten usw. zusammenrechnen und durch die Jahresfahrleistung teilen).
Spid:
TB haben keinen Dienstherrn.
Eukalyptus:
Und der Himmel ist auch nicht blau.
Aber wir leben mit dieser unzureichenden (bzw. sogar unzutreffenden) Vereinfachung eines physikalischen Sachverhaltes, und in der Regel weiß jeder was gemeint ist.
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