@TE: Sofern die Zahlungen des AG die steuerlichen Berücksichtigungen übersteigen, gelten diese, d.h. steuerlich ist dann nichts mehr berücsichtigungsfähig.
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Nein das taten sie nicht. Es handelte sich wie erwähnt, um die 0,20 € pro Kilometer, sowie um Abzug der bisherigen Strecke zum AG.