Autor Thema: Trennungsgeld nach § 6 TGV  (Read 5203 times)

Mamba

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Trennungsgeld nach § 6 TGV
« am: 19.12.2019 15:13 »
Hallo*

ich wurde dieses Jahr u einer anderen Dienststelle abgeordnet und habe Trennungsgeld für das tägliche penedeln zurück zum Wohnort bezogen (über 30km).

Nun stellt sich mir in Hinblick auf die Steuererklärung für 2019 die Frage, ob überhaupt noch Fahrtkosten für den Zeitraum des Trennungsgeldbezuges berücksichtigt werden können!? Oder heisst es in dem Sinne "du hast ja schonmal Geld für die Aufwendungen der Strecke erhalten".

Danke im Vorraus.

Spid

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #1 am: 19.12.2019 15:17 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Asperatus

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #2 am: 27.12.2019 15:19 »
Wurde mit dem eigenen Kfz gependelt?

Die steuerlich ansetzbaren Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit übersteigen in der Regel die Erstattung durch den Dienstherrn.

Bei § 6 TGV wird bei mehr als 11-stündiger Abwesenheit ein Verpflegungszuschuss von 2,05 Euro gewährt, unter 11 Stunden keiner. Steuerlich können jedoch 12 Euro geltend gemacht werden (ab 2020: 14 Euro), zumindest für die ersten drei Monate der Abordnung.

Fahrtkosten werden vom Dienstherrn grundsätzlich nur mit 20 Cent erstattet und die Wegstrecke zur regelmäßigen Dienststätte abgezogen. Steuerlich kann die gesamte Strecke geltend gemacht werden und zwar mit 30 Cent. Können individuell höhere Kosten nachgewiesen werden, auch mehr (Tankquittungen, Steuer, Versicherung, Abschreibung, Kreditkosten usw. zusammenrechnen und durch die Jahresfahrleistung teilen).

Spid

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #3 am: 27.12.2019 15:35 »
TB haben keinen Dienstherrn.

Eukalyptus

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #4 am: 27.12.2019 15:54 »
Und der Himmel ist auch nicht blau.

Aber wir leben mit dieser unzureichenden (bzw. sogar unzutreffenden) Vereinfachung eines physikalischen Sachverhaltes, und in der Regel weiß jeder was gemeint ist.

Spid

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #5 am: 27.12.2019 16:13 »
Es gibt einen rechtserheblichen Unterschied zwischen einem Arbeitgeber und einem Dienstherrn. Wer beides miteinander verwechselt, outet sich in gleicher Weise als Crétin wie jemand, der zu einem Espresso "Expresso" sagt.

Eukalyptus

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #6 am: 27.12.2019 19:55 »
Du hattest deinen Auftritt bereits in diesem Thread. Dass du aber unbedingt nochmal nachlegen musstest mit einem weiteren nutzlosen Kurzbeitrag (als Replik auf einen nützlichen und ausführlichen Beitrag) hat mich zu meinen Beitrag veranlasst.

Vorschlag zur Güte: Du beschränkst dich auf e i n e n nutzlosen Beitrag pro Thread, wäre das für dich akzeptabel?


Spid

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #7 am: 27.12.2019 20:11 »
Deine Motivation für Deine irrelevanten und nutzlosen Beiträge - hier im Thread 100% und mindestens 12,5% aller Deiner Beiträge - ist völlig unbeachtlich, so wie es Deine Einwände gegen meine Beiträge insgesamt ebenso sind wie Deine Bewertung der Beiträge Dritter. Vorschlag zur Güte: nimm Dir nen Strick, ist insbesondere zur Weihnachtszeit ja alljährlich ein beliebtes Handlungsmuster für Nichtsnutze und Taugenichtse.

Eukalyptus

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #8 am: 27.12.2019 22:00 »
Da sage ich nur: dito.

Spid

  • Gast
Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #9 am: 27.12.2019 22:22 »
17,65%

nichts_tun

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #10 am: 27.12.2019 23:36 »
Deine Motivation für Deine irrelevanten und nutzlosen Beiträge - hier im Thread 100% und mindestens 12,5% aller Deiner Beiträge - ist völlig unbeachtlich, so wie es Deine Einwände gegen meine Beiträge insgesamt ebenso sind wie Deine Bewertung der Beiträge Dritter. Vorschlag zur Güte: nimm Dir nen Strick, ist insbesondere zur Weihnachtszeit ja alljährlich ein beliebtes Handlungsmuster für Nichtsnutze und Taugenichtse.

Das ist so nicht korrekt: "[...]Laut Statistischem Bundesamt werden ausgerechnet im Dezember wesentlich weniger Selbstmorde begangen, als in anderen Monaten. Auch wenn die Herbst- und Wintermonate dunkel und trüb sind, nehmen sich tendenziell sogar mehr Menschen im Frühjahr und Sommer das Leben. 2008 wählten 9571 Menschen den Freitod; die meisten im April und Mai. Im Dezember und im Februar hingegen war die niedrigste Selbstmordrate.[...]". https://www.news.de/gesundheit/855093476/das-fest-der-suizide/1/

@TE: Sofern die Zahlungen des AG die steuerlichen Berücksichtigungen übersteigen, gelten diese, d.h. steuerlich ist dann nichts mehr berücsichtigungsfähig.

Spid

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #11 am: 28.12.2019 00:25 »
Und inwiefern sagt das jetzt etwas über die zeitliche Verteilung der X70-Fälle aus?

nichts_tun

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #12 am: 28.12.2019 00:40 »
Seit wann kaufst du malaiische SUVs? Oder du klärst mich auf, was X70-Fälle sind.

Spid

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #13 am: 28.12.2019 06:50 »
ICD 10 X70: Vorsätzliche Selbstbeschädigung durch Erhängen, Strangulierung oder Ersticken

WasDennNun

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Antw:Trennungsgeld nach § 6 TGV
« Antwort #14 am: 28.12.2019 08:30 »
Und inwiefern sagt das jetzt etwas über die zeitliche Verteilung der X70-Fälle aus?
X70 ist eine Untermenge der oben genannte Menge. Ob da eine Korrelation bei der zeitlichen Verteilung besteht ist eine nicht zu abwegige These.
Aber eben nur eine These.