Autor Thema: Lohnsteuer 2020  (Read 4328 times)

cdkid

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Lohnsteuer 2020
« am: 20.12.2019 09:16 »
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Kaiser80

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #1 am: 20.12.2019 10:43 »
Ja.

BAT

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #2 am: 20.12.2019 11:19 »
Wobei der aufgeführte Soli wohl verfassungswidrig sein dürfte. Klagen werden wohl eingereicht werden.

Lars73

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #3 am: 20.12.2019 11:21 »
@BAT
Die Klagen werden sich auf den Soli 2021 und nicht 2020 beziehen.

Bastel

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #4 am: 20.12.2019 11:22 »
@BAT
Die Klagen werden sich auf den Soli 2021 und nicht 2020 beziehen.

Es soll auch schon Klagen für 2020 geben. Der Solidarpakt läuft nämlich am 31.12.2019 aus...

BAT

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #5 am: 20.12.2019 11:29 »
@BAT
Die Klagen werden sich auf den Soli 2021 und nicht 2020 beziehen.

Das wäre struktureller Unfug.

Muckel

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #6 am: 20.12.2019 11:50 »
1) die Höhe des Grundfreibetrages erhöht sich (wie jedes Jahr)
2) die Beitragsbemessungsgrenzen für KV und Arbeitslosenversicherung erhöhen sich (wie jedes Jahr) und dadurch mitunter auch die durch Dich zu leistenden (hier: KV) sowie damit einhergehend als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigenden Beiträge
3) die Höhe der abzugsfähigen Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich um 2% (wie jedes Jahr und zwar so lang, bis 100% erreicht werden)

Lars73

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #7 am: 20.12.2019 12:13 »
Die 2020 Klagen sind doch nur Show. Es gibt ein minimale Wahrscheinlichkeit, dass die Ausgestaltung 2021 verfassungswidrig ist. Aber auch da sehe ich nur geringe Chancen für eine erfolgreiche Klage.

BAT

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #8 am: 20.12.2019 12:21 »
Die 2020 Klagen sind doch nur Show. Es gibt ein minimale Wahrscheinlichkeit, dass die Ausgestaltung 2021 verfassungswidrig ist. Aber auch da sehe ich nur geringe Chancen für eine erfolgreiche Klage.

Darum geht es doch nicht. Zunächst ist rein aus zeitlichen Aspekten des Jahr 2020 zu beklagen in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit des Solis an sich nach Auslaufen des Solidarpakts.

Sicherlich kann man 2021 AUCH in Bezug auf die dann geltenden Regelungen klagen. Aber warum sollten diese, vielleicht abgesehen von der Fälligkeit bei Kapital, verfassungswidrig sein, wenn der Soli insgesamt verfassungsgemäß ist?

cdkid

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #9 am: 20.12.2019 15:51 »
@Muckel
Danke für die Antwort.

nichts_tun

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #10 am: 21.12.2019 12:43 »
@Soli-Dikussion: es ist doch schon für vergangene Veranlagungszeiträume ein Verfahren beim BverfG anhängig (https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/489284/).

BAT

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Antw:Lohnsteuer 2020
« Antwort #11 am: 22.12.2019 10:14 »
Wird wohl so sein, daß es verschiedene Verfahren zum Soli gibt.

Das bereits seit Jahren laufende.

Das, welches auf die Abschaffung des Solidarpakts ab 2020 beruht.

Und jenes, welches dann auf die Teilabschaffung von 2021 beruhen wird.