Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Lohnsteuer 2020
BAT:
--- Zitat von: Lars73 am 20.12.2019 11:21 ---@BAT
Die Klagen werden sich auf den Soli 2021 und nicht 2020 beziehen.
--- End quote ---
Das wäre struktureller Unfug.
Muckel:
1) die Höhe des Grundfreibetrages erhöht sich (wie jedes Jahr)
2) die Beitragsbemessungsgrenzen für KV und Arbeitslosenversicherung erhöhen sich (wie jedes Jahr) und dadurch mitunter auch die durch Dich zu leistenden (hier: KV) sowie damit einhergehend als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigenden Beiträge
3) die Höhe der abzugsfähigen Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich um 2% (wie jedes Jahr und zwar so lang, bis 100% erreicht werden)
Lars73:
Die 2020 Klagen sind doch nur Show. Es gibt ein minimale Wahrscheinlichkeit, dass die Ausgestaltung 2021 verfassungswidrig ist. Aber auch da sehe ich nur geringe Chancen für eine erfolgreiche Klage.
BAT:
--- Zitat von: Lars73 am 20.12.2019 12:13 ---Die 2020 Klagen sind doch nur Show. Es gibt ein minimale Wahrscheinlichkeit, dass die Ausgestaltung 2021 verfassungswidrig ist. Aber auch da sehe ich nur geringe Chancen für eine erfolgreiche Klage.
--- End quote ---
Darum geht es doch nicht. Zunächst ist rein aus zeitlichen Aspekten des Jahr 2020 zu beklagen in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit des Solis an sich nach Auslaufen des Solidarpakts.
Sicherlich kann man 2021 AUCH in Bezug auf die dann geltenden Regelungen klagen. Aber warum sollten diese, vielleicht abgesehen von der Fälligkeit bei Kapital, verfassungswidrig sein, wenn der Soli insgesamt verfassungsgemäß ist?
cdkid:
@Muckel
Danke für die Antwort.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version