Nein, mir sind keine Verkürzungsmöglichkeiten der Stufen bekannt. Die Stufen sind im Gegensatz zum TV-L Erfahrungszeiten, im TV-L hingegen "nur" Stufen der Entgelttabelle.
Das Aufsteigen in den Stufen beginnt mit dem Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem die erste (erstmalige) Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn wirksam wird (Erfahrungszeit). Dieser Zeitpunkt wird bei Vorliegen von berücksichtigungsfähigen Zeiten nach § 32 LBesGBW entsprechend vorverlegt.
Zeiten ohne Anspruch auf Grundgehalt verzögern den Stufenaufstieg um diese Zeiten, darüber hinaus können bestimmte Zeiten nicht als Erfahrungszeiten festgestellt werden, wenn die Leistungen des Beamten nicht den mit seinem Amt verbundenen Mindestanforderungen entsprechen.
Aber eine Verkürzung ist mir - gerade im Hinblick auf die Ausgestaltung als Erfahrungszeiten und der damit verbundenen Vorverlegung unter bestimmten Voraussetzungen - nicht bekannt.