Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vertrag E9 und Tätigkeitsbeschreibung E10

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WasDennNun:
Wie gesagt, könnte gut sein, dass du dann 2021 in der E11 bist und auch entsprechend bezahlt wirst.

smaltalk:
Im IT-Bereich sind gelegentlich auch Beschäftigte anzutreffen, die sich autodidaktisch Kenntnisse angeeignet haben und so auch ohne einen Studienabschluss hochspezialisierte Tätigkeiten ausüben. Der TV-L bietet bereits jetzt die Möglichkeit der Eingruppierung als sonstiger Beschäftigter, wenn der geforderte Studienabschluss nicht vorliegt. Das Problem ist dabei die restriktive Prüfung hinsichtlich der Verwendungsbreite im Vergleich mit einem Beschäftigten mit Studienabschluss. Die breiten Kenntnisse, die in einem Studium vermittelt werden, sind oftmals nicht vorhanden. In diesen Fällen erfolgt die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger, unabhängig davon, ob ein derart vielfältiges Wissen für die Ausübung der Tätigkeit überhaupt benötigt wird. Ab 2021 wird die Eingruppierung auch ohne Hochschulabschluss in Entgeltgruppe 10 oder höher erleichtert.

WasDennNun:
Richtig und das ist auch gut so, dass hier diesen MA mehr tarifliche Möglichkeiten offen stehen.

--- Zitat von: smaltalk am 30.12.2019 12:05 --- unabhängig davon, ob ein derart vielfältiges Wissen für die Ausübung der Tätigkeit überhaupt benötigt wird.

--- End quote ---
Aktuell benötigt wird.
Ich habe schon sehr viele, sehr gute Autodidakten in der IT erlebt, die ihr Tagesgeschäft vorzüglich erledigten, aber leider eben bzgl. der Flexibilität bei komplett neuen Sachverhalten und Arbeitsgebieten und dem Auffinden von neuen Lösungswege abgefallen sind. Daher ist die restriktive Prüfung der sonstigen eben durchaus notwendig.

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