Autor Thema: Vertrag E9 und Tätigkeitsbeschreibung E10  (Read 5220 times)

Neuer

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Vertrag E9 und Tätigkeitsbeschreibung E10
« am: 25.12.2019 07:33 »
Hallo und frohe Weihnachten,

ich arbeite seit 10/2019 als Fachinformatiker im TV-L. Die Stelle war mit E10 ausgeschrieben aber aufgrund meines fehlenden Studiums  wurde ich mit E9 b eingestellt. Nun habe ich meine Stellenbeschreibung bekommen welche mit E10 beschrieben ist. Habe ich eine Chance daran was zu ändern? Personaler sagte mir es ist eine E10 Stelle welche nur mit Studium vergeben wird. Aber warum soll ich dann die höherwertige Tätigkeit ausführen und mit weniger Gehalt zufriedengeben? Komme mir momentan ziemlich veräppelt vor :(


Spid

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Antw:Vertrag E9 und Tätigkeitsbeschreibung E10
« Antwort #1 am: 25.12.2019 07:43 »
Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 zur EGO führt bei Nichterfüllung einer in einem Tätigkeitsmerkmal genannten Voraussetzung in der Person zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe. Mit erschließt sich nicht, warum Du Dich veräppelt fühlst oder von der Regelung überrascht bist.

Skedee Wedee

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Antw:Vertrag E9 und Tätigkeitsbeschreibung E10
« Antwort #2 am: 25.12.2019 09:02 »
Zunächst einmal frohe Weihnachten.

Du erfüllst die Voraussetzungen in der Person nicht. Somit wirst Du entsprechend der auf dem Tarifvertrag geschlossenen Entgeltordnung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert. Bei Interesse konnte die Thematik vor Vertragsabschluss nachgelesen werden.

Deine Apfel-Empfindlichkeiten sind daher unbegründet.

WasDennNun

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Antw:Vertrag E9 und Tätigkeitsbeschreibung E10
« Antwort #3 am: 25.12.2019 12:25 »
@Neuer
Lehne dich zurück, mit der Änderung der EGO 2021 wird sich da bestimmt etwas für dich ändern.
Ansonsten steht dir ja der Arbeitsmarkt frei bzw. dein AG könnte ja mittels Stufenzulage dir zückerlies geben.
Oder höherwertigere Arbeit übertragen.

Frohes RestFest

Neuer

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Antw:Vertrag E9 und Tätigkeitsbeschreibung E10
« Antwort #4 am: 25.12.2019 14:45 »
@all
Erstmal Danke für die Antworten.
Die hätte ich gerne von der Personalstelle bekommen, statt "dann müssen sie halt noch studieren".
Bin in einem Team mit 4 Kollegen alle E9 und meine die einzige E10. Das hat mich dann stutzig gemacht. Ist halt meine erste Stelle im ÖD und auf viele meiner Fragen gab's bisher wenig Antworten.
Aber jetzt weiß ich ja so ich Fragen kann😉.

Euch allen auch noch frohe Restfeiertage und alles gute für das neue Jahr

WasDennNun

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Antw:Vertrag E9 und Tätigkeitsbeschreibung E10
« Antwort #5 am: 25.12.2019 18:48 »
Wie gesagt, könnte gut sein, dass du dann 2021 in der E11 bist und auch entsprechend bezahlt wirst.

smaltalk

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Antw:Vertrag E9 und Tätigkeitsbeschreibung E10
« Antwort #6 am: 30.12.2019 12:05 »
Im IT-Bereich sind gelegentlich auch Beschäftigte anzutreffen, die sich autodidaktisch Kenntnisse angeeignet haben und so auch ohne einen Studienabschluss hochspezialisierte Tätigkeiten ausüben. Der TV-L bietet bereits jetzt die Möglichkeit der Eingruppierung als sonstiger Beschäftigter, wenn der geforderte Studienabschluss nicht vorliegt. Das Problem ist dabei die restriktive Prüfung hinsichtlich der Verwendungsbreite im Vergleich mit einem Beschäftigten mit Studienabschluss. Die breiten Kenntnisse, die in einem Studium vermittelt werden, sind oftmals nicht vorhanden. In diesen Fällen erfolgt die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger, unabhängig davon, ob ein derart vielfältiges Wissen für die Ausübung der Tätigkeit überhaupt benötigt wird. Ab 2021 wird die Eingruppierung auch ohne Hochschulabschluss in Entgeltgruppe 10 oder höher erleichtert.

WasDennNun

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Antw:Vertrag E9 und Tätigkeitsbeschreibung E10
« Antwort #7 am: 30.12.2019 12:56 »
Richtig und das ist auch gut so, dass hier diesen MA mehr tarifliche Möglichkeiten offen stehen.
unabhängig davon, ob ein derart vielfältiges Wissen für die Ausübung der Tätigkeit überhaupt benötigt wird.
Aktuell benötigt wird.
Ich habe schon sehr viele, sehr gute Autodidakten in der IT erlebt, die ihr Tagesgeschäft vorzüglich erledigten, aber leider eben bzgl. der Flexibilität bei komplett neuen Sachverhalten und Arbeitsgebieten und dem Auffinden von neuen Lösungswege abgefallen sind. Daher ist die restriktive Prüfung der sonstigen eben durchaus notwendig.