Autor Thema: [BY] Verbeamtung bei Teilzeit ?  (Read 3475 times)

Pietclock

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[BY] Verbeamtung bei Teilzeit ?
« am: 25.12.2019 13:32 »
Frohe Weihnachten an alle !

Weiß jemand ob es prinzipiell möglich ist auf eine Teilzeitstelle (Stellenrest) verbeamtet zu werden in Bayern / Q4 ?

Danke.

HaHuB

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Antw:[BY] Verbeamtung bei Teilzeit ?
« Antwort #1 am: 03.01.2020 16:25 »
Ich weiß es nicht, aber gibt es denn etwas, was dagegen spricht (laut Gesetzeslage)?  ???

PS: Auch frohe Weihnachten und guten Rutsch nachträglich!  ;)

Pietclock

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Antw:[BY] Verbeamtung bei Teilzeit ?
« Antwort #2 am: 06.01.2020 17:55 »
Keine Ahnung ob da was dagegen spricht.

Wenn man angestellt ist (E13) wie lange dauert es bis zur einer Verbeamtung im Normalfall ?

Pseudonym

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Antw:[BY] Verbeamtung bei Teilzeit ?
« Antwort #3 am: 06.01.2020 21:10 »
Wenn man angestellt ist (E13) wie lange dauert es bis zur einer Verbeamtung im Normalfall ?

Woran machst Du einen Anspruch auf eine Verbeamtung fest?

Houana

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Antw:[BY] Verbeamtung bei Teilzeit ?
« Antwort #4 am: 06.01.2020 21:23 »
Art. 39 Abs. 2 LlbG, wenn der Dienstherr Lust hat.

Söder

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Antw:[BY] Verbeamtung bei Teilzeit ?
« Antwort #5 am: 07.01.2020 13:39 »
Weiß jemand ob es prinzipiell möglich ist auf eine Teilzeitstelle (Stellenrest) verbeamtet zu werden in Bayern / Q4 ?

Das ist unmöglich da verfassungswidrig. Einer Verbeamtung in Teilzeit steht Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit § 34 BeamtStG und dem daraus abzuleitenden Ausschließlichkeitsprinzip entgegen:

Zitat
Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen.

Teilzeit kannst Du erst im Anschluss an die Verbeamtung auf voller Stelle nach Maßgabe der in Bayern gültigen Bestimmungen (Antragsteilzeit oder familienpolitische Teilzeit) beantragen.

Pietclock

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Antw:[BY] Verbeamtung bei Teilzeit ?
« Antwort #6 am: 07.01.2020 22:03 »
danke für die Info, dann ist das klar.