Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 2344 times)

EffEss

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Kündigungsfrist
« am: 25.12.2019 19:27 »
Hallo zusammen,

Was für eine Kündigungsfrist hätte ich, wenn ich einen Masterabschluss habe, keine TA Ausbildung, aber als BTA befristet angestellt wäre und bereits über 2 Jahre dort arbeiten würde?

Gilt dann:
3 Monate bis zum Quartalsende oder "bei befristeten Arbeitsverhältnissen von akademischen Mitarbeitern oder von Arbeitern gelten u.U. die Kündigungsfristen der unbefristeten Arbeitsverhältnisse."?

Ich finde das kniffelig, da ich zwar nicht als akademischer Mitarbeiter angestellt bin, aber einen akademischen Abschluss habe.

Vielen Dank im Voraus und schöne Weihnachten
Eff

mmp

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 25.12.2019 20:19 »
Ich würde davon ausgehen, dass die drei Monate zum QE gelten.
Zum einen bist du eben nicht als WA beschäftigt (deine tatsächliche Qualifikation spielt keine Rolle) und zum anderen handelt es sich bei der Anwendung der Kündigungsfristen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses um eine "unter Umständen"-Regelung. Diese müsste ggf. gesondert vereinbart worden sein (Arbeitsvertrag).
Grüße

EffEss

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 27.12.2019 09:13 »
Vielen Dank für die Antwort.
Das hatte ich befürchtet...

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 27.12.2019 10:46 »
Der einfachste Weg seine Kündigungsfrist herauszufinden ist so zu kündigen wie es einem genehm ist und den AG dann agieren zu lassen.
Soll er doch klagen, wenn ihm die Kündigung(sfrist) nicht gefällt.
Dazu haben wir ja Gerichte um das dann zu klären.
Dumm nur, wenn man bis zu Klärung schon bei dem anderem AG tätig ist und der alte AG dann Schadensersatz Forderungen stellt.
Dümmer nur wenn der alte AG keinen Schaden beziffern kann.

RsQ

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 27.12.2019 12:01 »
Mal aus Interesse: Gibt es da Erfahrungen aus der Praxis, wie oft ein (Ex-)AG dann den Klageweg beschreitet - und wie oft dann letztlich einen klaren Schadenersatz durchsetzen kann?

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 27.12.2019 13:19 »
Mal aus Interesse: Gibt es da Erfahrungen aus der Praxis, wie oft ein (Ex-)AG dann den Klageweg beschreitet - und wie oft dann letztlich einen klaren Schadenersatz durchsetzen kann?
Im öD scheitert es oftmals daran, dass ein monetärer Schaden zu beziffern wäre und gleichzeitig der AG nachweisen müsste, dass der Schaden nicht eingetreten wäre, wenn die Person da gewesen wäre, ohne das der AG sich einem Organisationsversagen schuldig gemacht hat (Das heißt, das zusätzlich zu dem fehlen der Person natürlich auch seine Vertretung komplett ausgefallen ist und es ihm nicht gelungen ist, trotz aller Anstrengungen, die frei werdende Stelle rechtzeitig neu zu besetzen.)
Den Rest kannst du dir ausmalen.
Mir sind keine Klagen im öD bekannt.