Ich habe gelesen (leider finde ich es nicht mehr), bei einer Neueinstellung (bei mir Mai 2015), muss auch der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft gleich dem Arbeitgeber beim Öffentlichen Dienst sein. Ein junger Kollege wurde kurz nach mir eingestellt, der vorher 2 Jahre bereits beim Öffentlichen Dienst war. Ich hingegen kann auf Berufserfahrung von ca. 25 Jahren zurückgreifen, und bin eine Stufe schlechter eingestuft worden. Kann mir vielleicht jemand den § nennen?