Autor Thema: Eingruppierung bei Neueinstellung in TV-L VI Stufe 2  (Read 2218 times)

Doppelone

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Ich habe gelesen (leider finde ich es nicht mehr), bei einer Neueinstellung (bei mir Mai 2015), muss auch der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft gleich dem Arbeitgeber beim Öffentlichen Dienst sein. Ein junger Kollege wurde kurz nach mir eingestellt, der vorher 2 Jahre bereits beim Öffentlichen Dienst war. Ich hingegen kann auf Berufserfahrung von ca. 25 Jahren zurückgreifen, und bin eine Stufe schlechter eingestuft worden. Kann mir vielleicht jemand den § nennen?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung bei Neueinstellung in TV-L VI Stufe 2
« Antwort #1 am: 27.12.2019 14:44 »
§16

Lars73

  • Gast
Antw:Eingruppierung bei Neueinstellung in TV-L VI Stufe 2
« Antwort #2 am: 27.12.2019 14:46 »
Die Stufenzuordnung bei Einstellung ist in § 16 TV-L geregelt. Dabei ist zwischen einschlägiger Berufserfahrung, förderliche Berufserfahrung und direkter (ohen Unterbrechung) Wechsel zwischen öffentlichen Arbeitgebern zu unterscheiden.

Einschlägige Berufserfahrung von einem Jahr führt zu Stufe 2, von mindestens drei Jahren zu Stufe 3. Alles andere ist Verhandlungssache. Einschlägige Berufserfahrung ist dabei eng auszulegen.

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 610
Antw:Eingruppierung bei Neueinstellung in TV-L VI Stufe 2
« Antwort #3 am: 28.12.2019 02:56 »
Ich verstehe nicht was das Gehalt des Kollegen zur Sache tut. Hast du nicht mit deiner Vertragsunterzeichnung die Feststellung getroffen,  dass deine Gruppe und Stufe einer angemessenen Entlohnung entspricht und das ganze für dich eine faire Übereinkunft ist?

Doppelone

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Eingruppierung bei Neueinstellung in TV-L VI Stufe 2
« Antwort #4 am: 28.12.2019 22:49 »
Hatte ja vorher keine Ahnung vom öffentlichen Dienst. Deswegen war ich etwas blauäugig und wusste nicht, dass verhandelt werden kann. Das mit meinem Kollegen hat mich aufwachen lassen, deswegen habe ich das erwähnt, aus sonst keinem Grund. Vielen Dank für die Info.