Autor Thema: Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?  (Read 8504 times)

Marc77

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Antw:Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
« Antwort #15 am: 02.01.2020 14:13 »
Hallo zapuntel,
Ich als Betroffener (E9a Stufe 3 > Stufe 5) hab mich schon gut mit dem Thema beschäftigt und meine Nachzahlung im Dezember erhalten. Ich meine es liegt in diesem Fall an folgendes:

Die Übergangstabelle ist nur einmalig und nur für den Zeitpunkt 1.1.2019 maßgebend.
Zu diesem Zeitpunkt waren hier die vollen 4 Jahre noch nicht um. Daher zählt ab 1.1.19 die normale Laufzeit weiter. Somit wären es meine ich weitere 4 Jahre, bis die nächste Stufe dann erreicht wird.
Man darf also mit der Übergangstabelle NICHT bis 1.12.19 weiterrechnen.
Somit rutscht dein Mann nur von Stufe 3 in die Stufe 4 (wegen der Umstellung) mit bereits 4 angerechneten Jahren Wartezeit.

Grüße
Marc

Spid

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Antw:Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
« Antwort #16 am: 02.01.2020 14:32 »
Nein.

Marc77

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Antw:Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
« Antwort #17 am: 02.01.2020 15:02 »
Hallo Squid,

hilfreicher wäre es natürlich wenn auch eine Begründung zum "nein" folgen würde :-)
Trotzdem vielen Dank für die Eingebung.



Spid

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Antw:Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
« Antwort #18 am: 02.01.2020 15:07 »
Das liegt doch auf der Hand: das ist Bullshit, weil es §29b Abs. 3 Satz 3 TVÜ-L widerspricht, wo explizit bestimmt ist, daß die Restzeit mitgenommen wird.

Marc77

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Antw:Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
« Antwort #19 am: 02.01.2020 15:13 »
Ok ich hätte noch eine weitere Idee.
Von Stufe 4 zu 5 muss man insgesamt 5 Jahre warten.
Wenn die bereits gewarteten Jahre ab dem 1.1.19 weiter mit angerechnet werden (hier 4 Jahre und 1 Monat), dann wären es am 1.12.19 punktgenau 5 Jahre.
Da für die Angestellten aber immer 1 Monat rückwirkend gezahlt wird, könnte ich mir vorstellen, dass nun ab dem 1.1.20 die Stufe 5 erstmalig abgerechnet wird.

VG Marc

Spid

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Antw:Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
« Antwort #20 am: 02.01.2020 15:27 »
Da alle von Dir getätigten Prämissen falsch sind, kommt auch hier nur Bullshit herum. Die Stufenlaufzeit in Stufe 4 zum Erreichen der Stufe 5 beträgt 4 Jahre. Die Berechnung und Auszahlung des Entgelts ist in §25 TV-L, hier insbesondere Abs. 1 Satz 2 f., normiert, bei Stufenaufstieg ist der Anspruch auf das höhere Entgelt in §17 Abs. 1 TV-L geregelt.

zapuntel

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Antw:Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
« Antwort #21 am: 03.01.2020 20:41 »
Hallo
Es wird die bereits zurückgelegte Zeit also schon mitgerechnet, hab ich das dann wohl schon richtig verstanden, oder?

Gut, mit den ganzen Paragraphen konnte ich jetzt nicht soviel anfangen, da werd ich mich nochmal einlesen.
Ich werd wohl mal mit unserer Personalabteilung sprechen mit müssen.

Zapuntel

Spid

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Antw:Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
« Antwort #22 am: 03.01.2020 20:50 »
Natürlich:
Das liegt doch auf der Hand: das ist Bullshit, weil es §29b Abs. 3 Satz 3 TVÜ-L widerspricht, wo explizit bestimmt ist, daß die Restzeit mitgenommen wird.

zapuntel

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Antw:Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
« Antwort #23 am: 03.01.2020 20:59 »
Also jetzt hab ichs gefunden, das müsste schon alles so stimmen. Krass, dann dauerts einfach sehr lange bzw. ist doch was auch falsch gelaufen.

Wir gehen nä Woche mal wie gesagt zur PA.

Lg zapuntel

Isie

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Antw:Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
« Antwort #24 am: 10.01.2020 10:04 »
Er ist am 01.12.2015 in die E9 /3 (klein) eingestuft worden. Er müsste gemäss der Tabelle für die Umleitung eigentlich am 01.12.19 nach 4 Jahren in die neue E9 a Stufe 5 rutschen.
Das Ergebnis stimmt, aber der Weg dahin nicht. Die Überleitung findet zum 01.01.2019 statt. Zu diesem Zeitpunkt ist dein Mann in die 9a, Stufe 4 im 4. Jahr gekommen. Der weitere Stufenaufstieg richtet sich direkt nach TV-L und führt zum 01.12.19 in die Stufe 5.