Autor Thema: Überleitung E9a/5 ergänzende Leistung  (Read 2277 times)

bubi317

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Überleitung E9a/5 ergänzende Leistung
« am: 28.12.2019 14:51 »
Hallo!
Ich habe soeben meine Entgeldabrechnung für Dezember mit der richtigen Überleitung erhalten. Leider habe ich festgestellt, dass mir bei der Rückrechnung bis Januar sämtliche ergänzende Leistung gestrichen wurde (Ballungsraumzulage München).Jetzt hätte ich gerne gewußt, ob es einen Besitzstandsschutz gibt, da ich schon seit 2000 im ÖD arbeite? Es gibt in der Protokollnotiz unter Punkt 5 mehrere Voraussetzungen, damit Besitzstandsschutz gewährt wird. Punkt a. und b. erfülle ich, doch was sind unter Punkt c. die sonstigen Voraussetzungen? Kann mir jemand sagen, ob neben dem Strukturausgleich, auch der Besitzstand Kinder und ergänzende Leistung Kinder in die Bemessungsgrundlage für die ergänzende Leistung einfließen? Vielen Dank schon mal im voraus.

Wastelandwarrior

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Antw:Überleitung E9a/5 ergänzende Leistung
« Antwort #1 am: 06.01.2020 15:33 »
Da es sich bei der Ballungsraumzulage nicht um eine tarifliche Leistung handelt, kann auch kein tariflicher Besitzstandschutz greifen.