Hallo Zusammen!
Ich bitte um eine kurze tarifrechtliche Einschätzung.
Ich habe am 01.04.2005 meine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger begonnen und am 01.04.2008 regulär beendet.
Eine unbefristete Übernahme als Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgte.
Hier ein kurzer Auszug aus der Personalabteilung:
01.01.2011 Eingruppierung in EG 7a Stufe 3
01.03.2013 Eingruppierung in EG 7a Stufe 4
01.09.2013 Höhergruppierung in EG 9a Stufe 3 (Beendigung der Fachweiterbildung)
01.08.2015 Höhergruppierung in EG 9b Stufe 3 (stellv. Stationsleitung, Tätigkeit bereits ab dem 01.05.2015)
01.01.2017 Überleitung in die neue P-Tabelle P12 Stufe 2
01.01.2019 Eingruppierung in die P12 Stufe 3
Zu meiner Frage: Erfolgten alle Ein- und Höhergruppierungen rechtskonform?
aktuell sehe ich mich als Beschäftigter anderen Angestellten als benachteiligt gegenüber. Ich bekomme trotz diverser Qualifikationen weniger Entgelt, als Kollegen, welche sich erst zum jetzigen Zeitpunkt für eine leitende Funktion entschieden haben.
Es ist durch die neue P-Tabelle möglich gewesen, dass Kollegen welche sich aktuell bereit erklären eine Stationsleitung zu übernehmen, z.T. stufengleich höhergruppiert werden. (aktuell von P8 in P12 (stellv.) P13 (Leitung). Ich fühle mich aktuell durch meinen Werdegang massiv benachteiligt.
zu meinem Werdegang, falls er eine Rolle spielt.
01.04.2008: Krankenpflegeexamen Gesundheits- und Krankenpfleger
01.10.2013: Examen als Fachgesundheits- und Krankenpfleger
01.05.2015: stellvertretende pflegerische Stationsleitung (Höhergruppierung zum 01.08.2015 erfolgt)
01.12.2017: Bachelor of Arts (Social-Healthcare)
seit 01.10.2018 : kommisarische Stationsleitung (P12 Stufe 2 mit Zulage zu P13 Stufe 3)
seit Anfang Dezember: Weiterführung der kommisarischen Tätigkeit (aktuell P13 Stufe 3 ausgehandelt)
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Einen guten Rutsch ins neue Jahr!
TrustNoOne