Autor Thema: Einschätzung erfolgter Höhergruppierungen?!  (Read 3215 times)

TrustNoOne

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Hallo Zusammen!

Ich bitte um eine kurze tarifrechtliche Einschätzung.

Ich habe am 01.04.2005 meine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger begonnen und am 01.04.2008 regulär beendet.
Eine unbefristete Übernahme als Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgte.

Hier ein kurzer Auszug aus der Personalabteilung:

01.01.2011 Eingruppierung in EG 7a Stufe 3
01.03.2013 Eingruppierung in EG 7a Stufe 4
01.09.2013 Höhergruppierung in EG 9a Stufe 3 (Beendigung der Fachweiterbildung)
01.08.2015 Höhergruppierung in EG 9b Stufe 3 (stellv. Stationsleitung, Tätigkeit bereits ab dem 01.05.2015)
01.01.2017 Überleitung in die neue P-Tabelle P12 Stufe 2
01.01.2019 Eingruppierung in die P12 Stufe 3

Zu meiner Frage: Erfolgten alle Ein- und Höhergruppierungen rechtskonform?

aktuell sehe ich mich als Beschäftigter anderen Angestellten als benachteiligt gegenüber. Ich bekomme trotz diverser Qualifikationen weniger Entgelt, als Kollegen, welche sich erst zum jetzigen Zeitpunkt für eine leitende Funktion entschieden haben.
Es ist durch die neue P-Tabelle möglich gewesen, dass Kollegen welche sich aktuell bereit erklären eine Stationsleitung zu übernehmen, z.T. stufengleich höhergruppiert werden. (aktuell von P8 in P12 (stellv.) P13 (Leitung). Ich fühle mich aktuell durch meinen Werdegang massiv benachteiligt.

zu meinem Werdegang, falls er eine Rolle spielt.

01.04.2008: Krankenpflegeexamen Gesundheits- und Krankenpfleger
01.10.2013: Examen als Fachgesundheits- und Krankenpfleger
01.05.2015: stellvertretende pflegerische Stationsleitung (Höhergruppierung zum 01.08.2015 erfolgt)
01.12.2017: Bachelor of Arts (Social-Healthcare)
seit 01.10.2018 : kommisarische Stationsleitung (P12 Stufe 2 mit Zulage zu P13 Stufe 3)
seit Anfang Dezember: Weiterführung der kommisarischen Tätigkeit (aktuell P13 Stufe 3 ausgehandelt)

Vielen Dank für Eure Einschätzung!

Einen guten Rutsch ins neue Jahr!

TrustNoOne

Spid

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Antw:Einschätzung erfolgter Höhergruppierungen?!
« Antwort #1 am: 29.12.2019 18:02 »
Wie soll anhand dieser Angaben auch nur eine Vermutung geäußert werden, ob die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung - nicht die Eingruppierung selbst, diese ist immer rechtskonform - rechtskonform sei? Bestenfalls kann man vorsichtig vermuten, daß der AG hinsichtlich des Zeitpunkts der Höhergruppierung in Kr 9B irrt. Was soll denn falsch sein?

TrustNoOne

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Antw:Einschätzung erfolgter Höhergruppierungen?!
« Antwort #2 am: 29.12.2019 18:10 »
Hallo Spid!

Genau den Punkt mit der Höhergruppierung in 9b ist mein Aufhänger. Dieser hat mir trotz Höhergruppierung zum damaligen Zeitpunkt rein Entgelttechnisch keinen Vorteil gebracht. Hätte der AG meine Stufenlaufzeit von 9a in 9b aufgrund dieser Tatsache nicht mitnehmen müssen?  Entschuldige bitte, dass ich mein Anliegen nicht differenzierter dabringen kann, ich bin komplett auf eine fachliche Fremdeinschätzung angewiesen

Grüße und besten Dank

TrustNoOne.

nichts_tun

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Antw:Einschätzung erfolgter Höhergruppierungen?!
« Antwort #3 am: 29.12.2019 20:16 »
Es ist durch die neue P-Tabelle möglich gewesen, dass Kollegen welche sich aktuell bereit erklären eine Stationsleitung zu übernehmen, z.T. stufengleich höhergruppiert werden. (aktuell von P8 in P12 (stellv.) P13 (Leitung). Ich fühle mich aktuell durch meinen Werdegang massiv benachteiligt.

So sind allerdings die aktuellen tariflichen Regelungen (vgl. § 17 Abs. 4a1 TVöD-K [durchgeschriebene Fassung] bzw. § 53 Abs. 1 BT-K). Wendet der AG diese korrekt an, ist das nicht zu beanstanden. Die Feststellung der Stufe in der höheren Entgeltgruppe fand bis zum 28.02.2017 in Form der betragsmäßigen Ermittlung statt, eine Mitnahme der Stufenlaufzeit war m. W. auch im Bereich BT-K nicht vorgesehen.