Danke , kurz und knapp.
Anhand der Antworten gehe ich davon aus, dass meine auszuübende Tätigkeit, da Fg2
zu den schwierigeren Aufgaben gehört und jeder Beschäftigte der in dieser Fg ist
ohne weitere Bedingungen die Entgeltgruppenzulage zusteht.
Sehe ich das richtig?
Wenn ja, wie wird denn ab 2020 durch den Wegfall der Zulage, das Gehalt
ausgeglichen?