Autor Thema: Tarif bis 2019  (Read 2213 times)

Summi

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Tarif bis 2019
« am: 29.12.2019 23:48 »
Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr im ö.D. der Länder als s.g.Techniker angefangen.
Eingestellt wurde ich in der EG 9 klein, Fallgruppe 2.
Da in der Entgelttabelle keine Gehaltsunterschiede zw. den Fallgruppen besteht,
wären hier meine Fragen
1. worin besteht der genaue Unterschied zw. der Fallgruppe 1 und 2 ?
2. lt. TV erhalten  Beschäftigte in Fg2,die schwierige Aufgaben erfüllen,  eine Entgeltgruppenzulagen.
    Wird also die Fg2 noch einmal unterteilt in schwierige und nichtschwierige Aufgaben?
Nachfrage bei meinem Personaler ergab eine Unterteilung der Fg2 und ich keinen automatischen Anspruch auf Zulage habe. Für mich klang diese Aussage etwas schwammig. Nach meinem Verständnis ist die
Angabe im TV  "..., die schwierige Aufgaben erfüllen" auf die Fg2 zurückzuführen und nicht auf eine nochmalige Unterteilung. In dem Zusatz  " (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)" wird nicht auf eine schwierige Aufgabenerfüllung hingewiesen.

Auch wenn sich in 2020 ,,vielleicht,, alles ändert, wären Antworten hilfreich um evtl. Zulagen nachzufordern.
besten Dank
mfG






 



Spid

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Antw:Tarif bis 2019
« Antwort #1 am: 30.12.2019 04:30 »
1. in der auszuübenden Tätigkeit
2. Nein

Summi

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Antw:Tarif bis 2019
« Antwort #2 am: 30.12.2019 14:12 »
Danke , kurz und knapp.

Anhand der Antworten gehe ich davon aus, dass meine auszuübende Tätigkeit, da Fg2
zu den schwierigeren Aufgaben gehört und jeder Beschäftigte der in dieser Fg ist
ohne weitere Bedingungen die Entgeltgruppenzulage zusteht.
Sehe ich das richtig?

Wenn ja, wie wird denn ab 2020 durch den Wegfall der Zulage, das Gehalt
ausgeglichen?

Spid

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Antw:Tarif bis 2019
« Antwort #3 am: 30.12.2019 14:15 »
Nein. Die Entgeltgruppenzulage steht TB der E9a Fg. 1 zu.

E9a Fg. 1 wird zu E9b, TB werden auf ihren Antrag hin höhergruppiert.