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Eingruppierung Quereinsteiger

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Spid:

--- Zitat von: AN13 am 01.01.2020 20:45 ---Ist die Ausbildungspflicht mit einer anerkannten Ausbildung in meinem Fall Bankkaufmann erfüllt?

--- End quote ---

Nein.

AN13:
Warum zählt die Ausbildung nicht?
Es heißt doch
Nach Abs. 2 ist eine

Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist sonach entweder eine einschlägige 3-jährige Berufsausbildung erforderlich oder ist eine Erste Prüfung abzulegen.

Spid:
Die Ausbildung ist keinesfalls geeignet, die Ausbildungs- und Prüfungspflicht zu erfüllen, weil es sich nicht um eine erste Prüfung handelt - so einfach ist das. Ob die Ausbildung eine der auszuübenden Tätigkeit entsprechende Berufsausbildung ist und deshalb die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht gilt, kann aufgrund des Fehlens von Angaben zur auszuübenden Tätigkeit nicht geprüft werden.

Spid:
Das hat mit der Berufsausbildung nur miteinander gemein, daß es auch um Geld und Zahlen geht.

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