Autor Thema: [NW] Wechsel ins Beamtenverhältnis - Erfahrungsstufen?  (Read 12039 times)

Koje20

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Erfahrunfsstufenzuordnung beim Wechsel in ein Beamtenverhältnis. Vielliecht kann mir hier ja jemand weiterhelfen :-)

Zu mir und meiner Situation:
Ich (33 Jahre) bin seit Sept. 2012 bei einem Landesamt in NW, im gD angestellt (Einstieg bei E10). Vor etwa 3 Jahren wurde ich nach E11 hochgestuft und bin letztes Jahr (2019 ;-) zum Dezernenten ernannt worden (jedoch ohne Auswirkung auf meine Eingruppierung). Durch ein "schlechtes Timing" der Höhergruppeirung nach E11, befinde ich mich immernoch in der Stufe 3. Derzeit werde ich also nach E11 Stufe 3 bezahlt, wobei bereits seit 2 Jahren der Versuch unternommen wird mich nach E12 zu bekommen...

Nun habe ich (doch) einen Antrag auf Verbeamtung gestellt. Ich weiß dass ich beim Wechsel in ein Beamtenverhältnis wieder in die Anfangsgruppe des gH zurüchfalle (A10). Jedoch bin ich mir unsicher in welcher Stufe ich korrekterweise einsortiert werden müsste!? Angenommen ich würde zum 01. März in eine Beamtenverhältnis übernommen werden, würde ich zu dem Zeitpunk etwa 7 Jahr und 5 Monate  Berufserfahrung haben. Kann mir hier einer weiterhelfen?

lg
Koje
« Last Edit: 03.01.2020 03:20 von Admin2 »

Skedee Wedee

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Antw:Wechsel ins Beamtenverhältnis - Erfahrungsstufen?
« Antwort #1 am: 02.01.2020 16:54 »
Nach § 24 Ziffer 3 LBesGNRW ist in der Laufbahngruppe 2 (ehem. gD) als erstes Einstiegsamt die Besoldungsgruppe A 9, in technischen Laufbahnen die Besoldungsgruppe A 10, vorgesehen. Kommst Du in den technischen oder nichttechnischen Dienst?

Verbeamtung zum 01.03.2020: grundsätzlich Stufenfestsetzung in A 9 (bei nichttechnischer Dienst) bzw. A 10 (technischer Dienst) auf den 01.03.2020. Dieser Zeitpunkt wird um die Zeiten des § 30 LBesGNRW vorverlegt. Hier: § 30 Abs. 1 Nr. 4 LBesGNRW - 7 Jahre und 6 Monate. Somit wird der September 2012 (sofern Zeiten nicht als Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung benötigt wurden) festgesetzt, ergo Stufe 5.

FlohLoh82

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Antw:[NW] Wechsel ins Beamtenverhältnis - Erfahrungsstufen?
« Antwort #2 am: 09.01.2020 12:59 »
Hallo Skedee Wedee,

mir geht es ähnlich. Ich bin jetzt seit 02/2015 Angestellter beim Land NRW und würde jetzt einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Ich bin derzeit in E11/3 und habe in E10 angefangen. Als technischer Angestellter wäre mein Einstiegsamt A10. Vor einem Studium war ich 23 Monate bei der Bundeswehr.

Nun meine Fragen und ich würde mich freuen, wenn Sie oder auch jemand anderes diese beantworten könnte.

Würden die Zeiten bei der Bundeswehr ebenfalls angerechnet?
In welcher Stufe würde ich eingruppiert?
Ist es nicht möglich, aufgrund der bereits in den letzten 5 Jahren erworbenen Erfahrungen direkt in A11 eingruppiert zu werden?

Besten Dank.

calmac

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Antw:[NW] Wechsel ins Beamtenverhältnis - Erfahrungsstufen?
« Antwort #3 am: 09.01.2020 13:04 »
Es erfolgt eine Verbeamtung in A9 oder A10 je nachdem ob technisch oder nicht. Eine Verbeamtung mit A11 ist t moeglich, egal welche Erfahrungen man hat.

Diese Zeiten koennen jedoch auf die Erfahrungsstufen angerechnet werden.

Skedee Wedee

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Antw:[NW] Wechsel ins Beamtenverhältnis - Erfahrungsstufen?
« Antwort #4 am: 10.01.2020 07:48 »
Hallo Skedee Wedee,

mir geht es ähnlich. Ich bin jetzt seit 02/2015 Angestellter beim Land NRW und würde jetzt einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Ich bin derzeit in E11/3 und habe in E10 angefangen. Als technischer Angestellter wäre mein Einstiegsamt A10. Vor einem Studium war ich 23 Monate bei der Bundeswehr.

Nun meine Fragen und ich würde mich freuen, wenn Sie oder auch jemand anderes diese beantworten könnte.

Würden die Zeiten bei der Bundeswehr ebenfalls angerechnet?
In welcher Stufe würde ich eingruppiert?
Ist es nicht möglich, aufgrund der bereits in den letzten 5 Jahren erworbenen Erfahrungen direkt in A11 eingruppiert zu werden?

Besten Dank.

Vorweg: Ich kenne mich im Beamtenrecht NRW nur rudimentär aus. Aber so wie ich es sehe, und da schließe ich mich calmac an, ist in NRW nach § 14 LBG zwingend die Ernennung im Eingangsamt vorgeschrieben (also A 9 oder A 10 im gehobenen Dienst, unterschieden nach nichttechnischer bzw. technischer Laufbahn, § 24 LBesG NRW). Der Landespersonalausschuss kann Ausnahmen zulassen, aber ich vermute, dass diese Vorgehensweise im Rahmen einer landesweiten Vereinheitlichung restriktiv gehandhabt und auf Härtefälle reduziert wird. Und nein, dass Du durch die Ernennung im Eingangsamt zunächst weniger Geld verdienst, ist kein Härtefall.

Sofern Du tatsächlich im technischen gehobenen Dienst verbeamtet wirst, erfolgt die Ernennung in A 10. A 10 hat als erste Stufe die Stufe 2. Somit wird diese festgesetzt. Nehmen wir an, die Verbeamtung erfolgt zum 01.07.2020. Somit würdest Du am 01.07.2020 zum Beamten auf Probe in A 10 ernannt und die Stufe 2 festgesetzt. Die Erfahrungsstufe schiebt sich jedoch zeitlich nach vorne, wenn berücksichtungsfähige Zeiten nach § 30 LBesG NRW vorliegen.

Sofern Deine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung ist, ist diese zu berücksichtigen. Die Bundeswehr mit 23 Monaten ebenfalls. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, müsste März 2013 bei der Berechnung herauskommen (habe Urlaub und gestern wurde es spät...). Somit auch hier Stufe 5. Der Aufstieg in Stufe 6 erfolgt dann im März 2022.

« Last Edit: 10.01.2020 08:00 von Skedee Wedee »