Hallo Matsen,
bei einer MuKi-Kur werden die Fehltage als Krankentage gewertet - somit wird der Lohn fortgezahlt.
Der AG kann keinen Einspruch erheben - eine MuKi-Kur muß von jedem AG akzeptiert werden.
Bei meiner KK (TK) war es so, daß nach Antrag die Kur innerhalb eines halben Jahres stattfinden muß, ansonsten muß man neu beantragen. Also sollte entsprechend geplant werden, wenn die Kur in den Ferien stattfinden soll.
Eine gute Hilfe ist das Müttergenesungswerk, bei einem Anruf kann man alle Fragen klären, was zu tun ist (Arzt, Antrag etc). Im WWW kann man sich dir Kurhäuser anschaun - mein Tip - unter Klinikbewertungen die aktuellen Beiträge ansehen und Fragen zur Klinik stellen.
HG