Autor Thema: Antragverfahren Mutter Kind Kur, Angestellte Tv-L, Grundschule  (Read 2929 times)

Matsen

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Ich wüsste gerne zum Ablauf des Antragsverfahrens einer Mutter Kind Kur ein wenig mehr....

Ich bin angestellte LK im TV-L und würde gerne zeitnah mit Kind in eine Einrichtung - hier konkrete Fragen:
Ist eine Maßnahme (mediz. Notwendigkeit vorausgesetzt bei Mutter UND Kind) auch ausserhalb der Ferienzeiten (und somit kurzfristig) möglich - wenn ja, ist Antrag auf Sonderurlaub notwendig, ist Entgeltfortzahlung gesichert?

Hat jemand Erfahrung??

Vielen Dank vorab....Gruß
Matsen

Spid

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Der Entgeltfortzahlungsanspruch ergibt sich aus dem EntgFG. Ein Zusammenhang zum TV-L ist nicht gegeben. Es handelt sich um eine medizinische Maßnahme, weder Urlaub noch ein Einverständnis des AG sind erforderlich. Sobald der Termin feststeht, besteht eine Informationspflicht gegenüber dem AG.

tina8879

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Hallo Matsen,

bei einer MuKi-Kur werden die Fehltage als Krankentage gewertet - somit wird der Lohn fortgezahlt.
Der AG kann keinen Einspruch erheben - eine MuKi-Kur muß von jedem AG akzeptiert werden.

Bei meiner KK (TK) war es so, daß nach Antrag die Kur innerhalb eines halben Jahres stattfinden muß, ansonsten muß man neu beantragen. Also sollte entsprechend geplant werden, wenn die Kur in den Ferien stattfinden soll.

Eine gute Hilfe ist das Müttergenesungswerk, bei einem Anruf kann man alle Fragen klären, was zu tun ist (Arzt, Antrag etc). Im WWW kann man sich dir Kurhäuser anschaun - mein Tip - unter Klinikbewertungen die aktuellen Beiträge ansehen und Fragen zur Klinik stellen.

HG