Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 4945 times)

tina8879

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Kündigungsfrist
« am: 02.01.2020 18:01 »
Guten Tag,

ich bin seit Juli im ÖD, die Probezeit ist bereits rum.

Der Vertrag ist bis 31.08.20 befristet.

Wenn ICH kündigen möchte, was für eine Frist habe ich?
Im Vertrag steht:

>>Für die Kündigung des gemäß $30 Abs. 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 u. 5 TV-L<<

Ich habe bereits gegoogelt und recherchiert, kann aber nichts 100%-iges finden.

Über sichere Angaben würde ich mich sehr freuen.

Grüße  Tina


Spid

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 02.01.2020 18:10 »
Das steht doch expressis verbis in §30 Abs. 5 TV-L.

marco.berlin

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 02.01.2020 18:49 »
Und falls es besonders schnell gehen soll, empfehle ich mal ein Gespräch mit dem Dienstvorgesetzten und einem Personaler wegen eines Auflösungsvertrages.

Neffets69

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 03.01.2020 11:50 »
Das steht doch expressis verbis in §30 Abs. 5 TV-L.
Absoluta sententia expositore non indiget  ::)

tina8879

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 04.01.2020 13:42 »
Danke an alle.

Meine Probezeit war 6 Wochen, demnach gehe ich von 4 Wochen KüFrist aus, was der Satz aussagt: Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgebervon insgesamt mehr als sechs Monaten - vier Wochen,

Was soll aber dieser Satz aussagen?

>> Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. <<

Ist das nur für den AG gedacht?

Spid

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 04.01.2020 14:02 »
Er sagt aus, daß ein auf weniger als 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden kann.

Nein.

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 04.01.2020 14:06 »
Meine Probezeit war 6 Wochen, demnach gehe ich von 4 Wochen KüFrist aus
Es gibt immer die bessere Alternative eines (einvernehmlichen) Aufhebungsvertrages.

Oder einfach Kündigen mit der Kündigungsfrist die man für richtig hält, der AG wird dich dann schon korrigieren und ggfls. Klagen, wenn du an deine Interpretation festhältst.

Zu befürchten hat man da idR nicht viel, muss man halt abwägen, ob man vertragsbrüchig werden möchte.

tina8879

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #7 am: 07.01.2020 19:54 »
Danke

Hm, ein Aufhebungsvertrag setzt für mich persönlich voraus, daß ich eine Zusage für neuen Job habe. Diesen wiederum wird man nicht bekommen, wenn man nicht definitiv ein Startdatum nennen kann. "Drehen im Kreis" ;)

Das mit der ordentlichen Kündigung trifft ja zum Glück nicht auf mich zu. Wobei ich es schon extravagante Bedingungen nenne, anders, als in der "freien Wirtschaft"

Eine Frage noch - 4 Wochen zum Quartalsende???
Antworten bitte möglichst in deutsch, ned latein :)

Sorry wg. der Fragreien

tina8879

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #8 am: 07.01.2020 19:57 »
Aah, hab´s gefunden.
4 Wochen zum Monatsende - ist das gleiche wie 1 Monat zum Monatsende...
So was von kompliziert...

Spid

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #9 am: 07.01.2020 20:12 »
Nein, ist es nicht.

Mask

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #10 am: 07.01.2020 20:36 »
[quote author=tina8879 link=topic=113149.msg157367#msg157367 date=

Eine Frage noch - 4 Wochen zum Quartalsende???
Antworten bitte möglichst in deutsch, ned latein :)

Sorry wg. der Fragreien
[/quote]

Das Jahr ist in vier Quartale aufgeteilt, 1.1. bis 31.3.; 1.4. bis 31.6.; 1.7. bis 30.9. und 1.10. bis 31.12;

Eine Kündigung vier Wochen zum Quartalsende bedeutet, dass die Kündigung vier Wochen vor dem Ende des Quartals eingegangen sein muss.

Bsp. du kannst am 15. Februar zum 31.3. kündigen (mehr als vier Wochen), eine Kündigung am 15.3. erreicht hingegen keine vier Wochen mehr und gilt daher erst zum 31.6. (Ende des nächsten Quartals)

Spid

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #11 am: 07.01.2020 20:39 »
Eine Kündigung zum 31.06. dürfte stets ausgeschlossen sein.

Mask

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #12 am: 07.01.2020 20:41 »
Und natürlich hat Spid mich erwischt, mega culpa, 30.6 natürlich 😀

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #13 am: 07.01.2020 20:50 »
Wobei ich es schon extravagante Bedingungen nenne, anders, als in der "freien Wirtschaft"
Was meinst du mit extravagante Bedingungen?

Kaffeetassensucher

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #14 am: 08.01.2020 08:06 »
4 Wochen zum Monatsende - ist das gleiche wie 1 Monat zum Monatsende...

Nope.

4 Wochen = 4 x 7 Tage = 28 Tage

1 Monat = Entweder 28, 29, 30 oder 31 Tage je nach Monat und (Schalt)Jahr

Definitiv nicht das Gleiche.

Und wenn da 4 Wochen steht, dann sind auch 4 Wochen gemeint.