Naja, die Aussagen im Netz sind trotzdem so unterschiedlich.
So steht bei
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfriste.html bei befristeten AV mit mehr als 6 Monaten ist die KüFrist 4 Wochen zum Monatsende
Auf
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-30 steht unter Punkt 5, daß bei AVmit mehr als 6 Monaten die KüFrist 4 Wochen zum Kalendervierteljahr beträgt.
Entweder überlese oder lese ich was komplett falsch oder bin zu dämlich, es zu kapieren.
Für mich sind das zwei gleiche Bedingungen mit 2 diversen Kündigungsfristen
Wegen
extravagant meinte ich, daß in einem normalen Arbeitsvertrag zum Beispiel ganz klar steht:
=> 4 Wochen zum Monatsende - und nicht: zum Schluß eines Kalenderviertels -ohne Paragraph. Punkt. Aus. Man kennt sich aus.
In meinem Vertrag steht es nur mit diesem anfangs beschriebenen Satz, Paragraph X, Absatz Y - ginge doch auch einfacher.
@Kaffetassensucher: danke, das wußte ich nicht. könnte man auch zu "extravagant" oben dazutun *g*
Die Frage bleibt also, was denn nun auf meinen AV für eine Kündigungsfrist gilt.
Welche Stelle, außer der Regierung, Kollegen etc. kann solche Fragen persönlich beantworten? Das Arbeitsamt? *ratlos*
Habe irgendwie das Gefühl, wegen des TV-L in einem Käfig zu sitzen
Grüße