Kündigungsfrist

Begonnen von tina8879, 02.01.2020 18:01

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tina8879


Naja, die Aussagen im Netz sind trotzdem so unterschiedlich.

So steht bei  https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfriste.html bei befristeten AV mit mehr als 6 Monaten ist die KüFrist 4 Wochen zum Monatsende

Auf  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-30 steht unter Punkt 5, daß bei AVmit mehr als 6 Monaten die  KüFrist 4 Wochen zum Kalendervierteljahr beträgt.

Entweder überlese oder lese ich was komplett falsch oder bin zu dämlich, es zu kapieren.
Für mich sind das zwei gleiche Bedingungen mit 2 diversen Kündigungsfristen



Wegen extravagant meinte ich, daß in einem normalen Arbeitsvertrag zum Beispiel ganz klar steht:
=> 4 Wochen zum Monatsende - und nicht: zum Schluß eines Kalenderviertels -ohne Paragraph. Punkt. Aus. Man kennt sich aus.
In meinem Vertrag steht es nur mit diesem anfangs beschriebenen Satz, Paragraph X, Absatz Y - ginge doch auch einfacher.


@Kaffetassensucher: danke, das wußte ich nicht. könnte man auch zu "extravagant" oben dazutun *g*


Die Frage bleibt also, was denn nun auf meinen AV für eine Kündigungsfrist gilt.
Welche Stelle, außer der Regierung, Kollegen etc. kann solche Fragen persönlich beantworten? Das Arbeitsamt? *ratlos*

Habe irgendwie das Gefühl, wegen des TV-L in einem Käfig zu sitzen


Grüße




Lars73

In der Quelle zum TV-L steht auch 4 Wochen zum Monatsende. Unter dem folgenden Punkt steht Kslendermonat. Nur für die Zeiträume danach greift das Quartal.

tina8879

Hallo Lars73,

ich hab das mit dem MONATSENDE absolut nicht gesehen. Nur das untere - Quartalsende...
So oft wie ich es gelesen habe - jedesmal ÜBERlesen.

Vielen Dank