Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 4946 times)

tina8879

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #15 am: 09.01.2020 18:12 »

Naja, die Aussagen im Netz sind trotzdem so unterschiedlich.

So steht bei  https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfriste.html bei befristeten AV mit mehr als 6 Monaten ist die KüFrist 4 Wochen zum Monatsende

Auf  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-30 steht unter Punkt 5, daß bei AVmit mehr als 6 Monaten die  KüFrist 4 Wochen zum Kalendervierteljahr beträgt.

Entweder überlese oder lese ich was komplett falsch oder bin zu dämlich, es zu kapieren.
Für mich sind das zwei gleiche Bedingungen mit 2 diversen Kündigungsfristen



Wegen extravagant meinte ich, daß in einem normalen Arbeitsvertrag zum Beispiel ganz klar steht:
=> 4 Wochen zum Monatsende - und nicht: zum Schluß eines Kalenderviertels -ohne Paragraph. Punkt. Aus. Man kennt sich aus.
In meinem Vertrag steht es nur mit diesem anfangs beschriebenen Satz, Paragraph X, Absatz Y - ginge doch auch einfacher.


@Kaffetassensucher: danke, das wußte ich nicht. könnte man auch zu "extravagant" oben dazutun *g*


Die Frage bleibt also, was denn nun auf meinen AV für eine Kündigungsfrist gilt.
Welche Stelle, außer der Regierung, Kollegen etc. kann solche Fragen persönlich beantworten? Das Arbeitsamt? *ratlos*

Habe irgendwie das Gefühl, wegen des TV-L in einem Käfig zu sitzen


 Grüße




Lars73

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #16 am: 09.01.2020 18:26 »
In der Quelle zum TV-L steht auch 4 Wochen zum Monatsende. Unter dem folgenden Punkt steht Kslendermonat. Nur für die Zeiträume danach greift das Quartal.

tina8879

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #17 am: 23.01.2020 19:19 »
Hallo Lars73,

ich hab das mit dem MONATSENDE absolut nicht gesehen. Nur das untere - Quartalsende...
So oft wie ich es gelesen habe - jedesmal ÜBERlesen.

Vielen Dank