Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber, eine Kommunalbehörde, hat einen etwas seltsamen Umgang mit dem Thema Überstunden. Angeblich kommen bei gleitender Arbeitszeit mit tägl. Rahmenzeit keine Überstunden zustande. Kann ich auch nachvollziehen. Wie ist es aber außerhalb der Rahmenzeit? Katastophenfall, Veranstaltungen, Flüchtlingswelle, Inobhutnahme? Wir müssen uns mit einem pauschalierten Satz von 0,2 ab 21 Uhr und am Wochennde zufrieden geben.
Kann mir jemand helfen? Danke schon einmal.