Ich habe schon mehrfach die gleichen Erfahrungen gemacht, sowohl als Bewerber, als auch jemand, der in der Fachbehörde auf die Zuarbeit des Personalamts angewiesen war. Auch hier herrscht noch die Mentalität, dass mit Bewerbern die Straßen gepflastert sind und diese überhaupt froh sein können, wenn sie Antwort erhalten, respektive eingeladen werden. Dass hier Absagen nicht rausgehen, um Konkurrentenklagen zu umgehen, ist auch hier der Fall. Wichtig zu wissen ist aber, dass dies die Konkurrentenklage nicht unbegründet macht, sondern vielmehr, dass aus der fehlenden Möglichkeit die Stelle anders zu besetzen (Ämterstabilität) Schadensersatzansprüche erwachsen können.
Der heftigste Vorfall hier ist aber, dass ausgewählten Bewerbern die tarifvertraglich garantierte Erfahrungsstufe nicht zugebilligt und alle Neueinstellungen unabhängig von der Berufserfahrung in Stufe 1 eingestellt werden. Diejenigen Kandidaten, die bereits Erfahrungen mit dem öff-rechtl- Tarifsystem hatten, lassen sich das natürlich nicht gefallen. Veräppelt werden natürlich diejenigen, die noch nicht im ÖD beschäftigt gewesen sind, oder sich sonst nicht auskennen und dann im Nachhinein über Kollegen erfahren, dass sie viel zu schlecht bezahlt werden. Dann bleibt oft nur der Gang vor das Arbeitsgericht.