Autor Thema: Einengendes Arbeitszeitsystem  (Read 5312 times)

egotrip

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Einengendes Arbeitszeitsystem
« am: 03.01.2020 11:25 »
Guten Morgen,

wir sind als Tarifbeschäftige unter dem TV-L in einer AöR beschäftigt.
Diese AöR beschäftigt landesweit etwa 1500 Mitarbeiter.

Es gibt aktuell drei Arbeitszeitmodelle.

1: Die Gleitzeit, diese gilt generell erstmal für alle Mitarbeiter mit einem Gleitzeitrahmen von 06:00 - 21:00 und unterschiedlichen Funktionszeiten je nach Abteilung.

2: Mobiles Arbeiten, dieses kann durch Techniker und Ingenieure in Anspruch genommen werden, die landesweit unterwegs sind.

3: Vertrauensarbeitszeit, für die Personengruppe unter "2" und Führungskräfte.


Wir sind 7 Haushandwerker in einer Liegenschaft mit sehr hohem Sicherheitsanspruch, davon gibt es landesweit etwa 5 Liegenschaften.

Für uns gilt bisher:
Gleitzeit (06:45 - 20:00) mit Funktionszeit Mo-Do 06:45 - 15:30, FR 06:45 - 12:30)
1 Kollege in der Bereitschaft, der in der Bereitschaftswoche feste Arbeitszeiten um eine Stunden nach hinten zur Funktionszeit arbeiten muss.

Künftig soll für uns folgende Regelung gelten:

Gleitzeitrahmen 06:00 - 20:00
Funktionszeit 06:00 - 20:00
1. feste Arbeitszeit (rollierendes System, wöchentlicher Wechsel) 06:00 - 14:15 plus Rufbereitschaft, ein Kollege
2. feste Arbeitszeit (rollierendes System, wöchentlicher Wechsel) 11:45 - 20:00 plus Rufbereitschaft, ein Kollege
Kernzeit für alle anderen wenn nicht früh oder spät: 06:45 - 15:30, Freitags 06:45 - 12:30, fünf Kollegen

Zudem legt der AG fest, das die Mitarbeiter aus der jeweiligen Kernzeit ohne Ankündigungsfrist in eine der festen Zeiten Plus Bereitschaft umgeteilt werden können, wenn einer der beiden Kollegen ausfällt.

Das ganze kommt uns sehr suspekt vor, wir gehen davon aus, dass das so nicht funktionieren kann, tarif- und arbeitsrechtlich auch nicht in Ordnung ist.

Für eure Einschätzungen danke ich schon einmal
« Last Edit: 03.01.2020 11:31 von egotrip »

Spid

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #1 am: 03.01.2020 11:34 »
Außer der fehlenden Ankündigungsfrist sehe ich kein Problem. Einer Änderung der Arbeitszeit mit weniger als 4 Tagen Vorlauf muß grundsätzlich keine Folge geleistet werden.

totoughtotame

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #2 am: 03.01.2020 11:39 »
Eine Änderung der Arbeitszeitmodelle, wie beschrieben, dürfte sehr wahrscheinlich mitbestimmungspflichtig sein. Was sagt denn der PR dazu ?

egotrip

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #3 am: 03.01.2020 11:45 »
Guten Morgen,

der PR sieht das im Rahmen der tariflichen Regelungen als machbar an.

@Spid, davon haben wir auch schon gehört, wäre die Frage ob es da eine entsprechende Rechtsprechung gibt.
Dass was wir bisher fanden, ist offenbar nimmer nur auf das sog. Arbeiten auf Abruf anwendbar.


Was wir vermissen, ist die Flexibilität in den Arbeitszeiten, wie sie den anderen 1493 weiteren Kollegen im Land zugestanden wird.


Spid

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #4 am: 03.01.2020 12:04 »
ArbG Berlin, Urteil v. 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

egotrip

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #5 am: 03.01.2020 12:21 »
Spid, vielen Dank dafür.

Das haben wir unserem AG so auch vorgelegt, dass war eines der Urteile, die wir schon fanden.

Unser AG '(bzw. seine Rechtsabteilung) sieht uns jedoch im Unrecht, da das Urteil auf Teilzeitbeschäftigte anwendbar sei, nicht jedoch auf uns als Vollzeitbeschäftigte.

Das Teilzeitbefristungsgesetz sei bei uns natürlich nicht anwendbar, man müsse damit leben, dass man als Vollzeitbeschäftigter dann schlechter gestellt sei....


Spid

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #6 am: 03.01.2020 12:29 »
Dann hat der AG das Urteil nicht verstanden. Einfach selber klagen und ihm den Kopf geraderücken lassen.

Hain

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #7 am: 03.01.2020 12:46 »
Moin,

Zitat
1. feste Arbeitszeit (rollierendes System, wöchentlicher Wechsel) 06:00 - 14:15 plus Rufbereitschaft, ein Kollege
2. feste Arbeitszeit (rollierendes System, wöchentlicher Wechsel) 11:45 - 20:00 plus Rufbereitschaft, ein Kollege
Kernzeit für alle anderen wenn nicht früh oder spät: 06:45 - 15:30, Freitags 06:45 - 12:30, fünf Kollegen
Wenn in diesen Zeiten jeweils eine halbe Stunde Pause einkalkuliert ist und die Sollstärke regelmäßig erreicht werden soll, benötigt man bei Berücksichtigung von Urlaub und durchschnittlichen Fehlzeiten rechnerisch rund 9,4 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

Grüße
Hain

egotrip

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #8 am: 03.01.2020 13:10 »
Moin,

Zitat
1. feste Arbeitszeit (rollierendes System, wöchentlicher Wechsel) 06:00 - 14:15 plus Rufbereitschaft, ein Kollege
2. feste Arbeitszeit (rollierendes System, wöchentlicher Wechsel) 11:45 - 20:00 plus Rufbereitschaft, ein Kollege
Kernzeit für alle anderen wenn nicht früh oder spät: 06:45 - 15:30, Freitags 06:45 - 12:30, fünf Kollegen
Wenn in diesen Zeiten jeweils eine halbe Stunde Pause einkalkuliert ist und die Sollstärke regelmäßig erreicht werden soll, benötigt man bei Berücksichtigung von Urlaub und durchschnittlichen Fehlzeiten rechnerisch rund 9,4 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.


Ja, wir würden auch auf mindestens 9 kommen, wenn es so laufen soll.
Unser AG meint, das 7 aber reichen, wenn jemand in der Kernzeit Krank ist oder Urlaub hat, müssen die anderen das halt mit auffangen.



Grüße
Hain

WasDennNun

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #9 am: 03.01.2020 14:13 »
Was wir vermissen, ist die Flexibilität in den Arbeitszeiten, wie sie den anderen 1493 weiteren Kollegen im Land zugestanden wird.
Verständlich, aber es scheint ja so, dass der AG sicherstellen möchte das auf alle Fälle jemand zwischen 6:00-20:00 von Euch da ist und dies mit dem altem System nicht sichergestellt ist.

Vielleicht solltet Ihr versuchen mit dem AG zu überreden, dass ihr eine Funktionszeit von 6:00-20:00 einhaltet (sprich in dieser Zeit ist immer einer/zwei von euch da), dann habt ihr es selber in der Hand, wenn das nicht klappt, kann der AG ja seinen Stiefel durchziehen.

Wastelandwarrior

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #10 am: 03.01.2020 16:41 »
alternativ ein übertarifliche "Bereitschaftszulage" von sagen wir 500€ pro Monat. Und ihr lasst den Unsinn mit euch machen. 500 *12 * 7 * 1,3 = ca. 55.000 € oder etwa 1 Stelle Mehrkosten, statt 2 
 Gesundes Neues Jahr. ;D

egotrip

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #11 am: 03.01.2020 17:25 »
Was wir vermissen, ist die Flexibilität in den Arbeitszeiten, wie sie den anderen 1493 weiteren Kollegen im Land zugestanden wird.
Verständlich, aber es scheint ja so, dass der AG sicherstellen möchte das auf alle Fälle jemand zwischen 6:00-20:00 von Euch da ist und dies mit dem altem System nicht sichergestellt ist.

Vielleicht solltet Ihr versuchen mit dem AG zu überreden, dass ihr eine Funktionszeit von 6:00-20:00 einhaltet (sprich in dieser Zeit ist immer einer/zwei von euch da), dann habt ihr es selber in der Hand, wenn das nicht klappt, kann der AG ja seinen Stiefel durchziehen.

Ja wenn es nach unserem Nutzer ginge, hätten wir 24 Stunden am Tag Funktionszeit, also quasi ein Dreischichtbetrieb.

Zum Glück lässt das Ministerium das noch nicht zu, da unsere Liegenschaft zwischen 20:00 und 6:00 bewaffnet ist und wir dort nur im Bereitschaftsfall begleitet rein dürfen.

Novus

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #12 am: 03.01.2020 18:13 »

der PR sieht das im Rahmen der tariflichen Regelungen als machbar an.


Wie bitte was?
Also wenn das so stimmt wendet euch an den nächst höheren PR dann wird deren Kopf auch mal zurecht gerückt :)

WasDennNun

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #13 am: 03.01.2020 19:20 »

der PR sieht das im Rahmen der tariflichen Regelungen als machbar an.


Wie bitte was?
Also wenn das so stimmt wendet euch an den nächst höheren PR dann wird deren Kopf auch mal zurecht gerückt :)
Wieso, nur die Ankündigungsfrist ist fehlerhaft, der Rest absolut tarifkonform, würde ich meinen.

Novus

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Antw:Einengendes Arbeitszeitsystem
« Antwort #14 am: 05.01.2020 19:38 »
Mitbestimmung ist Mitbestimmung, egal ob tariflich machbar oder nicht - es geht darum die Anliegen der Beschäftigten zu vertreten - und wenn dann schlicht festgehalten wird: Ok, geht so! auch wenn die betroffenen das nicht wollen ... nun dann sollte ihn in 5 Jahren bestenfalls keiner mehr wählen...

Geht schlicht nicht wenn die Interessenvertretung nichts vertritt!